Ratingen. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ratingen bekennt sich zur großen Bedeutung des Flughafens Düsseldorf für die Stadt Ratingen, die Region und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen sichert Mobilität, stärkt die internationale Erreichbarkeit der Unternehmen und ist ein wichtiger Faktor für Arbeitsplätze, Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung. Zugleich darf seine Entwicklung nicht zulasten der Menschen gehen, die in den besonders betroffenen Ratinger Stadtteilen seit vielen Jahren erheblichen Belastungen durch Fluglärm ausgesetzt sind.
„Für uns gehören die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens und ein wirksamer Schutz der Bevölkerung untrennbar zusammen. Der Flughafen braucht verlässliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ebenso verlässlich müssen aber die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden. Insbesondere die Nachtruhe ist zu schützen“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Heins.
Anlässlich der Sitzung der Flughafenkommission am 17. September hat die CDU-Fraktion einen Antrag zum geänderten Planfeststellungsantrag und zur Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Düsseldorf vorgelegt. Darin fordert sie eine umfassende rechtliche und fachliche Bewertung der Folgen für Ratingen. Der in der Sitzung anwesende Rechtsanwalt und der Bürgermeister sollen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen. Offene Punkte sollen kurzfristig schriftlich beantwortet und in die städtische Stellungnahme beziehungsweise Einwendung aufgenommen werden.
Die CDU begrüßt, dass die Obergrenze von höchstens 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bestehen bleiben soll. Daraus kann jedoch keine Zustimmung zu den übrigen Änderungen folgen. Der Flughafen hält an dem Ziel fest, die koordinierbare Spitzenkapazität im Zweibahnbetrieb von bislang bis zu 47 auf bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde zu erhöhen. Das entspricht einer möglichen Steigerung der stündlichen Spitzenkapazität um rund 27,7 Prozent. Außerdem soll die Nutzung der beiden Start- und Landebahnen flexibler gestaltet werden.
„Auch bei unveränderter Gesamtzahl kann eine stärkere Bündelung des Flugverkehrs in einzelnen Stunden die Belastung für die Bevölkerung spürbar erhöhen. Deshalb müssen wir genau wissen, wie oft solche Spitzenstunden auftreten, welche Stadtteile besonders betroffen sind und ob die Nordbahn künftig häufiger, intensiver oder weniger vorhersehbar genutzt werden soll“, betont der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Ewald Vielhaus.
Aus Sicht der CDU müssen die aktualisierten Gutachten gezielt auf ihre konkreten Folgen für Ratingen untersucht werden. Dazu zählen insbesondere die DLR-Kapazitätsuntersuchung, das Fluglärm- und das Bodenlärmgutachten, die Gesamtlärmbetrachtung sowie die ergänzende lärmmedizinische Stellungnahme der Charité. Nicht nur gemittelte Dauerschallpegel, sondern auch Maximalpegel, die Häufigkeit einzelner Lärmereignisse, stark belastete Stunden, notwendige Erholungsphasen und die gesundheitlichen Auswirkungen sind stadtteilbezogen darzustellen.
Besondere Bedeutung misst die CDU dem Schutz der Nacht- und Ruhezeiten bei. Verspätete Starts und Landungen sowie eine Verdichtung in den Tagesrandzeiten dürfen nicht dazu führen, dass die Nachtruhe der Menschen immer weiter verkürzt oder unterbrochen wird. Wirtschaftliche Interessen finden dort ihre Grenze, wo Gesundheit und Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt werden. Die CDU erwartet deshalb belastbare Aussagen dazu, wie ein verlässlicher Schutz der Nachtruhe gewährleistet und vermeidbarer Fluglärm konsequent reduziert werden kann.
Zudem soll rechtlich geklärt werden, ob die vorgesehene intensivere und flexiblere Nutzung der Nordbahn mit dem Angerlandvergleich vereinbar ist und die Nordbahn tatsächlich eine nachrangige Entlastungsbahn bleibt. Falls erforderlich, soll die Stadt eine unabhängige gutachterliche Gegenprüfung veranlassen.
Die CDU-Fraktion bittet alle im Rat der Stadt Ratingen vertretenen Fraktionen, die Interessen der vom Fluglärm betroffenen Menschen gemeinsam zu vertreten. Die öffentliche Auslegung endet am 1. Oktober; Einwendungen sind bis einschließlich 15. Oktober möglich. Bis dahin müssen die Auswirkungen des Vorhabens vollständig, nachvollziehbar und belastbar bewertet werden.
„Ratingen steht zum Flughafen Düsseldorf als wichtigem Partner und Wirtschaftsfaktor. Gerade deshalb brauchen wir einen fairen Ausgleich: eine zukunftsfähige Flughafenentwicklung, klare Regeln zum Lärmschutz und eine Nachtruhe, auf die sich die Menschen verlassen können “, so Heins und Vielhaus abschließend.


