Velbert. Ein Regelpaket samt Sanktionen soll auf den Sportanlagen in Velbert ein faires Miteinanders sicherstellen. Verstöße sollen zukünftig teils drastisch sanktioniert werden.
In Nordrhein-Westfalen machte vor wenigen Wochen eine Wrestling-Attacke auf einen Schiedsrichter die Runde: derart brutale Szenen sind im Amateurfußball zwar selten, zu Auseinandersetzung kommt es allerdings immer wieder – wenn auch nur bei einem kleinen Teil der Spiele insgesamt. Laut Deutschem Fußballbund sind in der Saison 2024/25 bei lediglich 0,43 Prozent der insgesamt knapp 1,3 Millionen ausgetragenen Partien Gewalt oder Diskriminierung registriert worden. Auch im Kreis Mettmann sind Vorfälle bekannt, so etwa aus dem Frühjahr: Bei einem Kreisliga-Spiel in Heiligenhaus kam es zu einem Angriff auf einen Schiedsrichter. Der Vorfall sorgte für Schlagzeilen.
Auf den städtischen Sportanlagen in Velbert – also in Sporthallen und auf Sportplätzen und Kleinspielfeldern – sowie im EMKA-Sportzentrum sollen Sport, Begegnung und faires Miteinander im Mittelpunkt stehen, teilt die Stadtverwaltung mit: „Um diesen Anspruch zu stärken, hat die Stadt Velbert gemeinsam mit dem Stadtsportbund Velbert eine neue Maßnahmen- und Sanktionsrichtlinie zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung entwickelt“, hieß es aus dem Rathaus. In der Richtlinie ist festgelegt, wie bei Fehlverhalten auf städtischen Sportanlagen künftig einheitlich und konkret vorgegangen werden soll.
„Die Richtlinie richtet sich an alle Personen, die sich dort aufhalten oder am Sport- und Veranstaltungsbetrieb beteiligt sind – darunter Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer, Vereinsverantwortliche, Spieloffizielle, Eltern sowie Zuschauerinnen und Zuschauer“, teilt die Stadt Velbert mit. Erfasst werden unter anderem Vorfälle bei Spielen und Trainingseinheiten, Vereinsveranstaltungen sowie in Zuschauerbereichen und Kabinen.
Grundlage der Richtlinie ist der Grundsatz der Null-Toleranz gegenüber Gewalt, Bedrohungen, Diskriminierung, Sexismus, Rassismus und anderem schwerwiegenden Fehlverhalten. Dazu zählen beispielsweise körperliche oder verbale Gewalt, Bedrohungen, Angriffe auf Spieloffizielle, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen sowie erhebliche Störungen des Sportbetriebs.
Für die Einordnung von Vorfällen sieht die Richtlinie vier Stufen vor – vom leichten bis zum besonders schwerwiegenden Verstoß. Bei der Bewertung werden unter anderem die Art und Schwere des Vorfalls, mögliche Verletzungsfolgen, die Gefahr für andere Personen, das Verhalten der Beteiligten sowie mögliche Wiederholungsfälle berücksichtigt. Für Personen mit Vorbildfunktion, etwa Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Vereinsverantwortliche, gilt eine besondere Verantwortung. Auch Vorfälle im Kinder- und Jugendbereich werden aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses von Minderjährigen besonders streng bewertet.
Je nach Schwere des Verstoßes reichen die vorgesehenen Maßnahmen von einer Ermahnung oder Verwarnung über zeitlich begrenzte Betretungsverbote bis hin zu mehrjährigen oder in Ausnahmefällen dauerhaften Hausverboten. Bei besonders schwerwiegenden Vorfällen kommen zudem eine strafrechtliche Prüfung sowie weitere behördliche oder verbandsrechtliche Schritte infrage.
Einheitliches Vorgehen soll Klarheit schaffen
Mit der Richtlinie sollen klare Reaktionsmechanismen und einheitliche Bewertungsmaßstäbe geschaffen werden. Die Sportverwaltung prüft die bekannt gewordenen Vorfälle und berücksichtigt dabei unter anderem Berichte von Spieloffiziellen und Vereinen, Zeugenaussagen, Fotos oder Videos sowie gegebenenfalls Polizeiberichte. Der betroffene Verein erhält grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Bewertung erfolgt unter Beteiligung des Stadtsportbundes. „Sportanlagen sollen Orte sein, an denen sich alle Beteiligten sicher fühlen und respektvoll miteinander umgehen. Die neue Richtlinie hilft uns dabei, bei Verstößen klar und einheitlich zu reagieren“, so der Abteilungsleiter des Sport- und Betriebsmanagement, Arne Händel.
Neben Sanktionen setzt die Richtlinie auch auf Prävention. Vorgesehen sind unter anderem die Sensibilisierung der Vereine, die klare Kommunikation von Verhaltensregeln, Schulungen für Trainerinnen, Trainer und Vereinsverantwortliche sowie Schutzkonzepte für den Jugendbereich.
Die Stadt Velbert und der Stadtsportbund wollen damit die Sportanlagen als Orte stärken, an denen sich Menschen unabhängig von Alter und Funktion sicher begegnen und gemeinsam Sport treiben können. Die Richtlinie konkretisiert die bestehenden Regelungen der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze und soll insbesondere zu einer konsequenten und gleichberechtigten Behandlung von Vorfällen beitragen.


