
Wülfrath. Das Wahlamt der Stadt Wülfrath hat für die am 26. September stattfindende Bundestagwahl ein Hygienekonzept anhand der Handreichung des Bundeswahlleiters erstellt.
Das Konzept unterscheide sich im Wesentlichen nicht von dem bei der Kommunalwahl, so die städtische Verwaltung. Die in Wülfrath eingesetzten Wahlvorstände bekommen das Hygienekonzept bei den Wahlhelferschulungen vorgestellt.
Die Wählerinnen und Wähler sollten sich am Wahltag laut Stadtverwaltung auf folgende Regelungen einstellen:
- Die Wählerinnen und Wähler sind gemäß der gültigen Coronaschutzverordnung NRW dazu verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufenthalts im Wahlraum, dessen Zuwegungen innerhalb des Gebäudes sowie in Warteschlangen zu tragen.
- Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, möglichst einen eigenen Stift mitzubringen.
- Am Gebäudeeingang und/oder vor dem Wahlraum können die Hände desinfiziert werden.
- Das Abstandsgebot von 1,50 Metern ist sowohl im Wahlraum als auch außerhalb einzuhalten.
- Die Plätze der Wahlhelferinnen und Wahlhelfern werden mit einer ausreichenden hohen Plexiglas-Abtrennung ausgestattet, die das Durchreichen von Wahlunterlagen erlaubt.
- Der Wahlraum wird vor und während der Nutzung gut durchlüftet.
„Wir glauben, dass die Wählerinnen und Wähler mittlerweile mit den Hygieneregeln so vertraut sind, dass wir mit einem reibungslosen Ablauf rechnen können“, so Wahlamtsleiter Sebastian Schorn. „Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Briefwahlunterlagen frühzeitig (spätestens am Mittwoch vor der Wahl) auf den Postweg zu bringen“.
Ab Donnerstag sollten die Wahlunterlagen bestenfalls in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden. „Dann ist sichergestellt, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen und die Stimme gezählt werden kann“, erklärt Wahlamtsleiter Schorn.
Für Auskünfte in Wahlangelegenheiten steht das Wahlamt unter 02058 18235 oder 18321 sowie per E-Mail an wahlen@stadt.wuelfrath.de zur Verfügung.