Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann
Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann

Heiligenhaus. Ende dieser Woche versendet die Stadt Heiligenhaus die Grundbesitzabgabenbescheide (ca. 8.000) für das Jahr 2025. Dabei kommt es infolge der Grundsteuerreform, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurückgeht, zu erheblichen Veränderungen bei der Grundsteuer.


Hintergrund zur Grundsteuerreform: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherigen Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Daher mussten bundesweit alle Grundstücke von den Finanzämtern neu bewertet werden. Basierend auf diesen neuen Bewertungen erfolgt nun die Berechnung der Grundsteuer mit der Formel: Grundsteuerwert (Festlegung durch das Finanzamt Velbert) x Grundsteuermesszahl (Regelungen im Grundsteuergesetz) x Hebesatz (Beschluss des Rates der Stadt Heiligenhaus vom 11. Dezember 2024).

Die Stadt Heiligenhaus ist gesetzlich an die Festlegungen des Finanzamtes gebunden und darf diese nicht abändern. Aufkommensneutralität der Reform: Die Grundsteuerreform soll für die Kommunen aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass die Stadt Heiligenhaus durch die Reform nicht mehr Steuereinnahmen erzielen wird als im Jahr 2024. Zur Erreichung dieser Neutralität hat das Land Nordrhein-Westfalen für jede Kommune neue Hebesätze berechnet.

Für Heiligenhaus wurden folgende Hebesätze errechnet und durch den Stadtrat am 11. Dezember 2024 auch so beschlossen: Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen mit 276 v.H. sowie die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke mit 983 v.H..

Fragen zur Festsetzung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages beantwortet das  Finanzamt Velbert unter 02051 47 1959. Für Anliegen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Heiligenhaus fallen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf dem  Grundbesitzabgabenbescheid zu finden.

Aufgrund des erwarteten hohen Rückfrageaufkommens bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass es sowohl bei telefonischen als auch bei persönlichen Anfragen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Man möge bevorzugt den E-Mail-Kontakt nutzen und auf Sachstandsabfragen, sofern diese nicht dringend erforderlich sind, vertichten.