Mit einem eigenen Film wirbt die Rheinbahn mit einem Augenzwinkern für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen. Bildrechte: Rheinbahn/Youtube
Mit einem eigenen Film wirbt die Rheinbahn mit einem Augenzwinkern für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen. Bildrechte: Rheinbahn/Youtube

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Mit einer Sonderkontrolle hat die Rheinbahn am Montagabend die Einhaltung der Maskenpflicht in ihren Fahrzeugen überprüft.

Unterstützt wurden die Mitarbeiter der Rheinbahn dabei von Beamten der Polizei sowie Personal des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Überprüft wurden über einen Zeitraum von dreieinhalb Stunden rund 100 Fahrzeuge der Stadtbahnlinien U71, U72, U73, U83, der Straßenbahnlinien 701, 705, 706, 708, 709 sowie der Buslinien 738 und 834, so die Rheinbahn. Gegen 37 Fahrgäste sei wegen Verstoßes gegen die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängt worden. Gegen 16 weitere, meist minderjährige Fahrgäste, wurden mündlich verwarnt.

„Insgesamt zeigten sich die Fahrgäste der Rheinbahn am Montagabend jedoch sehr diszipliniert“, heißt es von dem Verkehrsunternehmen. Der Mundschutz zähle mittlerweile zum festen Utensil in Bussen und Bahnen, so das Resümee der Rheinbahn. „Die weitaus meisten Fahrgäste trugen ihre Masken korrekt und leisteten so ihren maßgeblichen Beitrag, dass der Öffentliche Personennahverkehr sicher ist und bleibt. Schließlich schützt das Maskengebot erwiesenermaßen in allen Lebensbereichen.“

„Face shields“ in Bussen und Bahnen nicht zugelassen

Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit sei wichtig, dass alle Fahrgäste ihrer Verantwortung konsequent nachkämen und die Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen und U-Bahnhöfen korrekt im Interesse aller trügen.

Wer in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen dennoch den textilen Mund-Nasen-Schutz nicht oder falsch nutzt, nimmt gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 14. August ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro in Kauf.

Die Rheinbahn wird mit einem Video:

 

Die Rheinbahn, die nach eigenen Angaben die „schärfere Gangart des Landes“ unterstützt, hat zudem einen weiteren Hinweis: Plastik-Visiere, so genannte „Face Shields“, bieten nicht den notwendigen Schutz und sind daher in Bussen und Bahnen nicht zugelassen.

Um die Einhaltung der Maskenpflicht in ihrem Netz zu überprüfen, plant die Rheinbahn in den kommenden Wochen weitere Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt. Außerdem überprüfen die Mitarbeiter im Rahmen der regulären Kontrollen im gesamten Bediengebiet.