Erkrath. Bereits während der Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2018 hatte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) im Neanderland gefordert, dass ein Ausbau der L239 zwischen Ratingen und Mettmann aus Verkehrssicherheitsgründen mit gleichzeitiger Ausführung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges einhergehen müsse.
Der ADFC im Neanderland übt Kritik: Immer noch gäbe es Befürworter, die vorrangig den autogerechten Ausbau der Straße fordern und erst nachgelagert den Radweg und damit bereit seien, „die Sicherheit der Radfahrenden noch stärker zu gefährden“.
Schon die heutigen Zustände seien mit der Verkehrssicherungspflicht einer Straßenverkehrsbehörde nur schwerlich vereinbar so der Radclub. Durch die massive Gefährdung von Radfahrenden werde die freie Wahl des Verkehrsmittels de facto außer Kraft gesetzt.
Der ADFC im Neanderland sieht in einem Ausbau der Straße ohne Radweg vor allem deshalb eine Gefahr, weil das „unweigerlich zu höheren Geschwindigkeiten, mehr Überholvorgängen mit weniger Seitenabstand sowie zusätzlichem LKW-Verkehr“ führen könnte.
„Es ist schon widersprüchlich“, so Peter Martin, Sprecher der AG Verkehrspolitik des ADFC im Neanderland. „Seit Anfang des Jahres haben wir ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im Land NRW, das die Gleichberechtigung und Sicherheit von Radfahrenden als Grundsatz betont und hier an der L239 fallen wir zurück in eine Autovorrangpolitik auf Kosten der Radfahrenden. Und das auf einer Radvorrangroute des Kreises Mettmann mit überregionaler Bedeutung.“ Der ADFC fordert auf dieser „wichtigen Pendlerroute“ den Lückenschluss der bestehenden Radwege aus Richtung Mettmann und Ratingen sowie einen benutzbaren Gehweg.
„Der ADFC im Neanderland fordert die umgehende Einleitung eines rechtskonformen Planfeststellungsverfahrens, in dem eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange stattfindet“, so der Radclub. „Also auch der verschiedenen Verkehrsmittel Fuß, Rad und Kfz. Aufgrund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses kann es auch nur ein Verfahren geben.“
Für die vielfach erhobene Forderung nach zwei getrennten Planfeststellungsverfahren für Straße und Radweg gibt es nach Ansicht des ADFC keine Rechtsgrundlage. Auch alternative Routen für den Radverkehr hätten der ADFC sowie auch Kreisverwaltung geprüft und aus verschiedenen Gründen – Steigung, Umweg, Sozialkontrolle – verworfen.
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