Ein Schild der Agentur für Arbeit vor dem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild
Ein Schild der Agentur für Arbeit steht vor dem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild

Kreis Mettmann. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse [email protected] versandt werden. In der Mail werde der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

Die Arbeitsagentur stellt klar: „Die BA ist nicht Absender dieser Mail“. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA fordere Arbeitgeber auch nicht per E-Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld per Fax, per Post, per e-Mail oder online im eService anzeigen.

Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.

Kontakt für Arbeitgeber im Kreis Mettmann:

Arbeitgeber können sich auf folgenden Wegen an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Mettmann und des jobcenters ME-aktiv wenden:

  • Kostenfreie Servicetelefonnummer 0800 4 5555-20 (Mo-Fr von 8 bis18 Uhr)
  • Email [email protected]
  • Fax 02104 6962-555