Ein Wahlbogen und ein Stift liegen auf dem Tisch. Foto: pixabay
Ein Wahlbogen und ein Stift liegen auf dem Tisch. Foto: pixabay

Düsseldorf. Kandidierende für die IHK-Wahl 2021 können noch bis zum 26. April ihre Bewerbung einreichen. 


„Sie wollen die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Düsseldorf und Kreis Mettmann aktiv mitgestalten? Sie wollen Teil einer starken Gemeinschaft sein, die ihren Anliegen Gehör verschafft? Sie wollen sich ehrenamtlich engagieren und Verantwortung übernehmen? Dann sind Sie bei der IHK genau richtig!“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf.

Aktuell sucht die IHK noch weitere engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, die für die Wahl zur IHK-Vollversammlung kandidieren. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 26. April 2021 bei der IHK Düsseldorf eingehen.

„Wir haben die Bewerbungsanforderungen seit der letzten Wahl noch weiter vereinfacht. Zudem kann die Bewerbung direkt über ein Online-Formular eingereicht werden“, so Berghausen. Kandidieren können Unternehmerinnen und Unternehmer, die Mitglied der IHK Düsseldorf und am Wahltag volljährig sind. Rund 150 IHK-Mitglieder haben sich bereits beworben.

Jedes der rund 89.000 IHK-Mitgliedsunternehmen gehört zu einer bestimmten Wahlgruppe. Die Zusammensetzung der Wahlgruppen ist ein Spiegelbild der vor Ort ansässigen Wirtschaft, eingeteilt nach Branche und Sitz des Unternehmens in Düsseldorf oder Kreis Mettmann. Jede Wahlgruppe wählt ihre Vertreterin oder ihren Vertreter. Pro Unternehmen gibt es, unabhängig von der Unternehmensgröße, nur eine Stimme. Das Wahlrecht wird durch den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens per Brief- oder Online-Wahl ausgeübt. Die Wahlen finden dann vom 30. Gust bis zum 20. September statt.

Informationen finden Interessentinnen und Interessenten auf der Internetseite www.starke-stimme-ihk.de. Zusätzlich informiert die IHK unter der Telefonnummer 0211 3557-240 via E-Mail an wahlausschuss@duesseldorf.ihk.de oder auf Wunsch per Videochat über das Bewerbungsverfahren.