Kreis Mettmann/Kiel. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung in Kiel warnt vor übereiltem Aufsammeln und Entsorgen von Feuerwerkskörpern.
Der Verkauf von Pyrotechnik ist im Zuge des Lockdowns verboten und an vielen Plätzen auch das Zünden von Feuerwerk. Das neue Jahr wird somit zwar stiller beginnen als sonst, ein generelles Verbot gilt allerdings nicht. Die Kreise und kreisfreuen Städte stellen Regeln auf, so etwa die Stadt Heiligenhaus mit einer Allgemeinverfügung. Und weil manch einer noch Böller und Raketen aus dem vergangenen Jahr besitzt, wird die Feuerwehr auch im Corona-Jahr zu den für Silvester typischen Einsätzen ausrücken müssen.
Dass die Feuerwehr in der Silvesternacht besonders häufig aktiv werden muss, liegt unter anderem „an der Gewohnheit, nach dem Feuerwerk direkt aufzuräumen“, heißt es von den Präventionsexperten am Kieler Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung.
Zu früh entsorgt, können Feuerwerkskörper in der Mülltonne einen Brand verursachen: „Böller und Raketen bestehen unter anderem aus vielen Lagen Papier“, erklärt Dr. Hans-Hermann Drews vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung. „Darin kann sich ein Glimmbrand unter ungünstigen Umständen über viele Stunden halten“.
Von außen sehe man das nicht unbedingt. In der Mülltonne könne so in den folgenden Stunden ein Flammenbrand entstehen. Insbesondere bei trockenem Wetter sollte man sich darum Zeit lassen, die Reste des Feuerwerks zusammenzusammeln.
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