Ein Schild weist den Weg zum Wahlraum. Foto: Volkmann
Ein Schild weist den Weg zu einem Wahlraum. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Kreiswahlvorschläge für die am 23. Februar stattfindende Bundestagwahl müssen bis zum 20. Januar, 18 Uhr, bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters des Kreises Mettmann, Abteilung 32-2, Zimmer 1.158 und 1.111, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann, schriftlich eingereicht werden.


Bei persönlicher Abgabe wird um vorherige Terminabstimmung gebeten, per Mail unter wahlamt@kreis-mettmann.de oder telefonisch unter 02104 99 3020 oder 02104 99 1519.

Die Wahlvorschläge müssen bis zu diesem Termin im Original zugegangen sein. Der Kreiswahlleiter empfiehlt, die Kreiswahlvorschläge so frühzeitig vor dem vorgenannten Termin einzureichen, dass mögliche Mängel, die Einfluss auf die Gültigkeit der Wahlvorschläge haben, rechtzeitig behoben werden können.

Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke sind ebenfalls bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters erhältlich und können auch per E-Mail unter wahlamt@kreis-mettmann.de angefordert werden.

Ergänzende Informationen sind dem Amtsblatt des Kreises Mettmann vom 28. Dezember zu entnehmen – nachzulesen auf der Homepage des Kreises .