Fachdienstleiter Heinrich Beyll bietet Unterstützung. Foto: Caritas
Fachdienstleiter Heinrich Beyll bietet Unterstützung. Foto: Caritas

Mettmann. Die Schuldnerberatung der Caritas hilft bei finanzieller Schieflage.

Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, lange Geschäftsschließung, wegbrechende Aufträge für viele Privatpersonen und Gewerbetreibende kann die Corona Pandemie zur Existenzfrage werden. Das Einkommen sinkt zum Teil dramatisch, die Ausgaben für Nahrungsmittel, Miete, Energieversorgung und Versicherungen bleiben. Wer wegen der Corona-Pandemie nun weniger Geld zur Verfügung hat, wird seine Ausgaben neu planen müssen.

Die Bundesregierung hat zwar ein Hilfspaket für Verbraucher geschnürt. Für Privatpersonen geht es aber meist darum, Ausgaben auf später zu verschieben. Das kann unter Umständen zu einem Bumerang werden, wenn sich so viel auftürmt, dass es sich auch in besseren Zeiten kaum wieder abbezahlen lässt.

Der Caritas-Fachdienstleiter Heinrich Beyll empfiehlt daher: „Wenn das Geld nicht mehr für alle Zahlungen reicht, müssen Sie genau überlegen, welche Rechnungen Sie bezahlen. Rechnungen, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig sind, gehen vor. Entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was für Sie im Moment absolut wichtig ist.“

Beratungsstelle bietet Unterstützung

Für Ratsuchende steht die Schuldnerberatung der Caritas weiterhin zur Verfügung. Die erfahrenen Berater können helfen, dass aktuell und auch nach der Corona-Krise kein Schuldenberg in die Privatinsolvenz treibt.

Hierbei stehen die Berater in Mettmann zunächst telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Betroffene können aber auch persönliche Beratungstermine abstimmen, denn oft ist es notwendig die Schreiben und Unterlagen der Ratsuchenden tatsächlich vorliegen zu haben.

Sprechzeiten: Die Caritas-Schuldnerberatung in Mettmann, Düsseldorfer Straße, ist unter der Telefonnummer 02104 833 12 41 sowie per -Mail an [email protected] erreichbar. Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.

Eines der dringlichsten Anliegen stellt das gepfändete Konto dar verbunden mit der Frage, wie das laufende Einkommen geschützt werden kann, damit die Zahlung von Miete, Strom und Lebensmitteln gesichert ist. In dieser Zeit, in der der Zugang zu den verschiedenen Dienststellen nur erschwert und zeitverzögert stattfinden kann, zeigen sich grundlegende Probleme des Pfändungsschutzkontos. Nachzahlungen von Sozialleistungen können z.B. nicht durch eine spezielle Bescheinigung von einer Pfändung ausgenommen werden, obwohl sie zur dringend benötigten Existenzsicherung gehören.

Ein normales Konto kann nur durch ein persönliches Erscheinen in der Bankfiliale in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Aktuell hat das Landgericht Köln geklärt, wie ein Pfändungsschutz für Gelder aus den Corona-Hilfspaketen hergestellt werden kann. Auch hierzu bieten die Schuldenberatungsstellen der Caritas Hilfe an.

Für Ratsuchende ist die online-Beratung eine erste Anlaufstelle: www.caritas-mettmann.de