Eine Straße mit Fahrstreifenmarkierung Foto: Pixabay
Eine Straße mit Fahrstreifenmarkierung Foto: Pixabay

Erkrath. In seiner Sitzung vom 7. Juni des vergangenen Jahres hat der Mobilitätsausschuss der Stadt Erkrath mehrheitlich eine Tempoanpassung auf der Gerhart-Hauptmann-Straße in Unterfeldhaus von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde beschlossen.


Bürgermeister Christoph Schultz beanstandete daraufhin den Beschluss, da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt und eine Aufhebung des Vorfahrtsstraßennetzes hier nicht möglich sei. Der Rat stimmte gegen den Einspruch. Nun hat die Kommunalaufsicht die Beanstandung bestätigt und den Beschluss wieder aufgehoben.

Die Gerhart-Hauptmann-Straße aus dem Vorfahrtsstraßennetz zu entlassen, verstößt gemäß der Verfügung des Landrates gegen geltendes Recht. So sind in
der Verkehrsplanung neben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ebenso eine
leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur zur Bündelung und Abwicklung des
motorisierten Verkehrs sicherzustellen. Auch die Bedürfnisse des öffentlichen
Personennahverkehrs sowie Wirtschaftsverkehrs müssen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus liegen auch keine Unfallschwerpunkte vor, die eine Anpassung
rechtfertigen würden. Damit bleibt auf der Gerhart-Hauptmann-Straße die
innerorts übliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde
erhalten.

Im kommenden Mobilitätsausschuss am Mittwoch, 10. April, ab 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses wird das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen. Dann wird über die weitere Verfahrensweise zur Aufhebung des Beschlusses durch die Verfügung des Landrates gesprochen.