Der Erkrath-Pass kommt im praktischen Scheckkarten-Format und bietet Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern viele Vergünstigungen in der ganzen Stadt. Foto: Stadt Erkrath
Der Erkrath-Pass kommt im praktischen Scheckkarten-Format und bietet Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern viele Vergünstigungen in der ganzen Stadt. Foto: Stadt Erkrath

Erkrath. Der Erkrath-Pass ist das Rabattangebot der Stadt für alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger.

Neben der vergünstigten Nutzung der Angebote von Stadtbücherei und Volkshochschule, der Jugendmusikschule und sowie der Kultur- und Freizeitspaßangebote der Stadt, können Karteninhaberinnen und Karteninhaber auch zu vergünstigten Preisen das Neanderbad besuchen sowie in die Strandbäder am Unterbacher See.

Der Erkrath-Pass kann von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei beantragt werden, die Leistungen empfangen, in Erkrath leben und mindestens sechs Jahre alt sind: Antragsberechtigt sind nicht nur Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld, eines Kindergeldzuschlages, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter, sondern auch Wohngeldbeziehende.

Mit der Wohngeldreform können nun auch sehr viel mehr Personen als noch in der Vergangenheit einen Erkrath-Pass beantragen.

Den Erkrath-Pass beantragt man mit einem aktuellen Leistungsbescheid samt Leistungsdauer beim Fachbereich Soziales, Klinkerweg 7-9, Zimmer 002A oder per E-Mail an [email protected] beantragen. Die Karte ist leistungsgebunden ein Jahr lang gültig und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosen- oder Bürgergeld können die Karte direkt auch im Jobcenter ME-aktiv beantragen.