Erkrath. Der Erkrath-Pass ist das Rabattangebot der Stadt für alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger.
Neben der vergünstigten Nutzung der Angebote von Stadtbücherei und Volkshochschule, der Jugendmusikschule und sowie der Kultur- und Freizeitspaßangebote der Stadt, können Karteninhaberinnen und Karteninhaber auch zu vergünstigten Preisen das Neanderbad besuchen sowie in die Strandbäder am Unterbacher See.
Der Erkrath-Pass kann von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei beantragt werden, die Leistungen empfangen, in Erkrath leben und mindestens sechs Jahre alt sind: Antragsberechtigt sind nicht nur Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld, eines Kindergeldzuschlages, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter, sondern auch Wohngeldbeziehende.
Mit der Wohngeldreform können nun auch sehr viel mehr Personen als noch in der Vergangenheit einen Erkrath-Pass beantragen.
Den Erkrath-Pass beantragt man mit einem aktuellen Leistungsbescheid samt Leistungsdauer beim Fachbereich Soziales, Klinkerweg 7-9, Zimmer 002A oder per E-Mail an [email protected] beantragen. Die Karte ist leistungsgebunden ein Jahr lang gültig und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosen- oder Bürgergeld können die Karte direkt auch im Jobcenter ME-aktiv beantragen.
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…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
Motto: „Online ist für alles Platz“