Ein Experte erklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen Hochwasser als Stornierungsgrund für eine gebuchte Reise gilt. Foto: pixabay
Ein Experte erklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen Hochwasser als Stornierungsgrund für eine gebuchte Reise gilt. Foto: pixabay

Düsseldorf. Wer eine Reise in eine nun vom Hochwasser betroffene Region gebucht hat, kann diese womöglich nicht antreten. Ein Rechtsexperte der NRW-Vebraucherzentrale klärt über Stornierungsmöglichkeiten auf.

Durch die Hochwasserkatastrophe haben viele Betroffene ihr Hab und Gut, im schlimmsten Fall sogar Angehörige verloren. Das persönliche Leid und die Frage nach dem Schadensausgleich sind derzeit für viele das drängendste Problem.

Aber auch andere Lebensbereiche können betroffen sein. Dazu gehört zum Beispiel der Sommerurlaub, der wegen notwendiger Aufräumarbeiten nicht angetreten werden kann oder nicht stattfindet, weil das Urlaubsziel eine vom Hochwasser betroffene Region ist.

Jan Philipp Stupnanek, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wann Betroffene von gebuchten Reisen zurücktreten können:

Kann ich eine gebuchte Reise kostenlos stornieren oder umbuchen, wenn ich als Betroffener des Hochwassers meinen Urlaub nicht antreten kann?

Eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung von gebuchten Flügen oder Unterkünften ist nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Verbraucher sollten daher zeitnah den Kontakt zur Fluggesellschaft, zum Reiseveranstalter oder zur individuell gebuchten Unterkunft suchen, um die Situation zu erklären und gemeinsam eine Lösung zu finden. Unter Umständen werden in einer solchen Lage verbraucherfreundliche Regelungen getroffen, einen rechtlichen Anspruch gibt es allerdings nicht, sofern keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen wurde.

Wann greift die Reiserücktrittskostenversicherung?

In der Regel gilt der Versicherungsschutz ab Vertragsschluss bis zum Reiseantritt. In welchen Fällen eine Reiserücktrittskostenversicherung greift, muss im Einzelfall den Vertragsbedingungen entnommen werden. Entscheidend ist, dass die Versicherung auch Schäden durch Elementarereignisse abdeckt.

Betroffene sollten sich daher mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um zu klären, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, ist die Versicherung zur Erstattung der Kosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme verpflichtet.

Was passiert, wenn ich eine Pauschalreise in eine Hochwasserregion gebucht habe?

Bei Pauschalreisen gilt: Verbraucher können immer dann kostenlos von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Dies ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die persönliche Sicherheit der Reisenden oder das Ausrufen des Katastrophenfalls in der Urlaubsregion können eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Aus unserer Sicht liegt bei einem unerwarteten Hochwasser ein solcher Fall vor. Verbraucher können daher im Einzelfall ihre Pauschalreise kostenlos stornieren.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene bei individuell gebuchten Reisen in eine Hochwasserregion?

Bei Individualreisen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Nur wenn die Unterkunft aufgrund des Hochwassers unbenutzbar ist, muss sie nicht bezahlt werden. Andernfalls haben Anbieter einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, wie Steuern oder Gebühren.

Bei Unterkünften in Deutschland werden je nach mitgebuchter Verpflegungsart 60 bis 90 Prozent des vereinbarten Preises fällig.

Unabhängig von den Rechten, die Reisenden zweifelsfrei zustehen, sollten wir jedoch auch bedenken, dass die Anbieter von Unterkünften in Hochwasserregionen teils existentiell von der Katastrophe getroffen wurden. Diesen Gesichtspunkt können Verbraucher mit im Blick haben, wenn sie über die Stornierung einer Reise nachdenken.

Weiterführende Links und Informationen erhalten Betroffene von Starkregen und Hochwasser in der Beratungsstelle vor Ort: verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen.