Daten können auch im Internet geschützt werden. Foto: VZ NRW/Adpic
Daten können auch im Internet geschützt werden. Foto: VZ NRW/Adpic

Düsseldorf. Ob beim Online-Shoppen, der Kommunikation in den Sozialen Netzwerken, dem Einsatz von Fitness-Trackern oder dem Streamen von Musik und Filmen: Die Digitalisierung hat einen enormen Datenaustausch mit sich gebracht. Wie Internetnutzer ihre Daten schützen könne, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.


Wer im Netz unterwegs ist oder Online-Dienste nutzt, verrät dabei viel von sich selbst. Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 profitieren Verbraucher in der EU von einem europaweit einheitlichen Datenschutzrecht.

Welche Rechte Verbraucher zustehen und wie sie diese durchsetzen können, erklärt die Verbraucherzentrale NRW nachfolgend:

Auskunft, Kopie und Berichtigung fordern

Auf Verlangen müssen Unternehmen eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten bereitstellen und in präziser, transparenter und verständlicher Form darüber informieren, welche Kategorien von Daten aus welchen Quellen zu welchen Zwecken auf welcher Rechtsgrundlage wie lange verarbeitet werden und an wen die Daten gegebenenfalls weitergegeben werden.

Die Auskunft muss grundsätzlich kostenlos erteilt werden. Auch die erste Kopie der Daten muss das Unternehmen kostenlos bereitstellen. Hat ein Unternehmen falsche Daten gespeichert, können Betroffene eine Berichtigung einfordern.

Daten löschen

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Anbieter auf Wunsch der Betroffenen personenbezogene Daten löschen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die einmal erteilte Einwilligung zu einer Verarbeitung später widerrufen wird. Wenn die Daten öffentlich gemacht wurden, muss der Anbieter – im Rahmen des Zumutbaren – Dritte über das Löschbegehren informieren.

Datenverarbeitung widersprechen

Verbraucher können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit und kostenlos widersprechen. Werden die Daten für Direktwerbung und damit verbundene Profilbildung verwendet, dürfen diese dann nicht weiter verwendet werden. Der Widerspruch muss in diesem Fall auch nicht begründet werden. Sie können außerdem der Datennutzung gegenüber Werbetreibenden widersprechen und zusätzlich die Sperrung ihrer Daten verlangen.

Die Sperrung ist dann sinnvoller als eine Löschung, da Werbetreibende die Daten ansonsten einfach neu erheben könnten, etwa durch Adresshändler. Dient die Verarbeitung anderen Zwecken als der Direktwerbung, müssen Verbraucher für den Widerspruch einen plausiblen Grund angeben. Ob das Unternehmen die Daten möglicherweise trotzdem weiterverarbeiten darf, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Daten mitnehmen

Bei einem Anbieterwechsel können Verbraucher gemäß der DSGVO die Herausgabe der Daten verlangen, die sie selbst bereitgestellt haben. Dazu gehören Daten, die sie im Rahmen einer Einwilligung oder aufgrund der Grundlage eines Vertrages hinterlassen haben. Die Daten müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format direkt an die Antrag stellende Person oder den neuen Anbieter übermittelt werden.

Rechte durchsetzen

Wer seine Rechte aus der DSGVO gegenüber einem Unternehmen einfordern möchte, kann dies formlos, zum Beispiel per E-Mail, tun. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt Verbraucher zudem mit verschiedenen Musterbriefen. Unternehmen sind verpflichtet nach spätestens einem Monat auf das Anliegen zu reagieren.

Sollten sie dem Anliegen der Verbraucher nicht nachkommen, können Betroffene Beschwerden bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Ein praktischer Tipp: Um unerwünschte personenbezogene Daten aufzuspüren, kann das regelmäßige Suchen nach sich selbst im Netz hilfreich sein.

Ausführliche Informationen zum Datenschutzrecht sowie Musterbriefe der Verbraucherzentrale NRW gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw.