Kreis Mettmann. Ärzte dürfen Patienten in bestimmten Fällen vorübergehend telefonisch krankschreiben. Die Krankmeldung kann bei einigen Gesundheitskassen dann elektronisch übermittelt werden.
Wegen der Corona-Krise dürfen niedergelassene Ärzte ihre Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden für bis zu 14 Tage telefonisch krankschreiben. Dies gilt auch für Patienten, bei denen bereits ein Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben.
Die DAK-Gesundheit in Düsseldorf ist eine der Krankenkassen, die einen Online-Upload für die Krankschreibung anbietet.
Versicherte können ihre Krankmeldung ganz einfach mit dem Smartphone abfotografieren und die Bilddatei hochladen. „Mit ein paar Klicks ist die Bescheinigung bei uns und niemand muss zum Briefkasten laufen und sich unnötigen Sozialkontakten aussetzen“, sagt Christian Lipinski, Chef der DAK-Gesundheit in Düsseldorf.
Telefonische Krankschreibung bei Corona-Verdacht
Entscheidend ist die in der Corona-Krise geltende Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung: Niedergelassene Ärzte können bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen krankschreiben und die Bescheinigung per Post verschicken.
Dieses Verfahren gilt neuerdings auch für Patienten mit einem Corona-Verdacht. Den Patienten sollen auf diese Weise Arzttermine mit Ansteckungsrisiken erspart und die Praxen entlastet werden.
Alle Informationen zur telefonischen Krankschreibung und zum Online-Upload gibt es auf der Homepage der Kasse unter: www.dak.de/corona.
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