Eine Anhaltekelle der Polizei. Symbolbild: Polizei
Eine Anhaltekelle der Polizei. Symbolbild: Polizei

Kreis Mettmann. Die Polizei hat am Mittwoch schwerpunktmäßig in Ratingen, Mettmann, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein Kontrollen im Straßenverkehr durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern.

Von 7 bis 14 Uhr war die Einsatzkräfte aktiv.  Die Beamtinnen und Beamten führten Präventionsgespräche. In insgesamt 67 Fällen wurde das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden repressiv geahndet, „hierbei richteten sich 39 Maßnahmen gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende und 28 gegen Kraftfahrzeugführerinnen und -führer“, resümiert die Polizei. Die Einsatzkräfte leiteten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Bei zwei Kontrollen wurden Sicherheitsleistungen gegen die jeweiligen Fahrer erhoben.

In Ratingen stellten die Beamtinnen und Beamte 15 Fuß- und Radverstöße fest. „Hierbei wurde unter anderem in acht Fällen die Verkehrsflächennutzung nicht beachtet und in einem Fall ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Versicherungskennzeichen genutzt, was ein Strafverfahren nach sich zog“, hieß es. Bei drei Kraftfahrzeugführenden wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, hiervon in zwei Fällen wegen einer Missachtung des Rotlichts.

In Mettmann stellten Beamte bei einer Kontrolle eines Toyota Yaris mit französischen Kennzeichen fest, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hatte. Die Beamten erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 420 Euro bei dem 50-Jährigen und ordneten die Stilllegung an.

In Hilden ahndeten die Einsatzkräfte insgesamt zehn Fuß-, Radverstöße. In fünf Fällen wurde ein Verwarngeld wegen der Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung angeordnet, in drei Fällen wegen einer Handynutzung und somit wegen Ablenkung. „Neun Kraftfahrzeugführerinnen und -führer mussten ein Verwarngeld wegen diverser Verstöße entrichten. Hiervon ahndeten die Beamten sechs Mal einen Fehler beim Abbiegen mit einem Verwarngeld“, so die Polizei weiter.

In Langenfeld und Monheim am Rhein wurden insgesamt 14 Fuß-, Radverstöße festgestellt, davon 12 Verstöße gegen die Verkehrsflächennutzung, die mit einem Verwarngeld geahndet wurden. Bei den Kraftfahrzeugführerinnen und -führern seien insgesamt fünf Verwarngelder und vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen erhoben worden, teilt die Behörde mit. In zwei Fällen wurden wegen sonstiger Verstöße Ermittlungsverfahren eingeleitet.