Eine Anhaltekelle der Polizei. Symbolbild: Polizei
Eine Anhaltekelle der Polizei. Symbolbild: Polizei

Kreis Mettmann. Am heutigen Mittwoch ist die Kreispolizeibehörde für einen erneuten Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr in mehreren Städten aktiv gewesen. 


Zwischen 7.30 und 14 Uhr nahmen die Einsatzkräfte den Verkehr in Ratingen, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein ins Visier. Die Beamtinnen und Beamten führten im Rahmen des Einsatzkonzeptes Präventionsgespräche. In insgesamt 96 Fällen musste das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern geahndet werden: 45 Maßnahmen gegen Radfahrende und 51 Mal im Kraftfahrzeugverkehr.

„Die Einsatzkräfte leiteten zudem sechs Ermittlungsverfahren wegen sonstiger verkehrsrechtlicher Verstöße von Kraftfahrzeugführern ein“, hieß es.

Bezogen auf die einzelnen Städte waren zu Fuß Gehende, Radfahrende und Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer insgesamt folgendermaßen betroffen:

Ratingen:

In Ratingen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 23 Verstöße von zu Fuß Gehenden beziehungsweise von Radfahrenden fest. Hierbei wurde unter anderem in neun Fällen die Verkehrsflächennutzung nicht beachtet und in vier Fällen die falsche Richtungsfahrbahn genutzt. In drei Fällen musste ein Fehlverhalten wegen diverser Verstöße mit einem Verwarngeld geahndet werden, in vier Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sonstiger Verstöße eingeleitet.

Hilden / Haan:

In insgesamt 21 Fällen mussten die Beamtinnen und Beamten bei Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ein Verwarngeld anordnen, unter anderem in 13 Fällen wegen der Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung und in sieben Fällen wegen einer Handynutzung und somit wegen Ablenkung.

26 Autofahrende mussten ein Verwarngeld wegen diverser Verstöße entrichten. Vier Mal leiteten die Beamtinnen und Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Ablenkung am Steuer ein und fünf Mal wegen Missachtung der Vorfahrt. In zwei Fällen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen sonstiger Verstöße ein.

Langenfeld / Monheim am Rhein:

Die Beamtinnen und Beamten ordneten in den beiden Städten insgesamt ein Verwarngeld Menschen auf dem Fahrrad der zu Fuß an.

Bei den Autofahrenden wurden insgesamt 16 Verwarngelder erhoben. In zwölf Fällen war hierbei die Vorfahrt missachtet worden. Die Beamtinnen und Beamten leiteten zudem zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Missachtung der Lichtsignalanlage ein.

Abgerundet wurde das heutige Präsenzkonzept durch einen Informationsstand der Verkehrsunfallprävention, welcher in der Zeit von 12 Uhr bis 15 Uhr auf dem Panoramaradweg stattfand. Interessierte konnten sich hierbei von den Experten rund um die Thematik Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden‘ informieren.