Gut sichtbar muss die Plakette angebracht werden. Foto: Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, ist nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW verpflichtet, Reitkennzeichen und für das aktuelle Kalenderjahr gültige Reitplaketten mitzuführen.

Diese werden gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht. Für Reiter, die im Kreis Mettmann wohnen (unabhängig vom Standort des Pferdes), sind die aktuellen Reitplaketten für 2024 (Jahresaufkleber) ab sofort bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann erhältlich.

Um die Plakette zu erhalten, müssen die Reiter zuvor die jährliche Reitabgabe von 30,30 Euro bezahlen. Dabei können sie auf der Homepage des Kreises mit dem Suchwort „Reitplakette“ zwischen drei Bezahlmethoden wählen: PayPal, Kreditkarte oder Giropay.

Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Da aber nur die Gelder, die über die Reitabgabe eingezahlt werden, wieder zur Verfügung stehen und den Reitern zugutekommen, sollte jeder Reiter ein Reitkennzeichen und die jährlich zu erneuernde Reitplakette erwerben.

Das Reiten ohne gültiges Reitkennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Fragen zum Thema Reitkennzeichen und Reitplaketten beantwortet die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann unter der Tel. 02104 99-2815 oder über die E-Mail Adresse [email protected].