Das Gebäude des Europaparlaments in Straßburg. Foto: pixabay
Das Gebäude des Europaparlaments in Straßburg. Foto: pixabay

Düsseldorf. Die Europäische Union steht an der Spitze der globalen Bemühungen, die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren. Mit dem Entwurf der ersten umfassenden KI-Verordnung setzt sie einen weltweit beachteten Standard. Diese Regelung zielt darauf ab, die Risiken, die mit KI-Technologien einhergehen, zu minimieren und gleichzeitig Innovationen in diesem schnell wachsenden Feld zu fördern.

Für Anbieter und Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, bringt dies bedeutende Veränderungen mit sich. Interessanterweise bleiben Endnutzer von Tools wie ChatGPT von diesen Vorschriften unberührt.

„Ein zentraler Aspekt der KI-Verordnung ist die Einführung einer Klassifikation von KI-Systemen nach ihrem Risikopotenzial“, erklärt Yakup Özkardes-Cheung. Der Experte engagiert sich als Dozent bei der IHK Düsseldorf, wo er Zertifikatslehrgänge für KI Content Management und KI Management anbietet.

„Die EU unterscheidet hierbei zwischen vier Risikokategorien: unbedenklich, geringes Risiko, hohes Risiko und inakzeptables Risiko“, so Özkardes-Cheung.

Unbedenkliche KI-Systeme und solche mit geringem Risiko unterliegen den geringsten Regulierungen wie beispielsweise KI-Anwendungen in Videospielen oder Spamfilter gehören in die erste Kategorie. KI-Systeme mit hohem Risiko hingegen, wie etwa solche, die in kritischen Infrastrukturen, im Bildungswesen oder bei der Personalauswahl zum Einsatz kommen, müssen strengen Auflagen hinsichtlich Transparenz, Datenqualität und Sicherheit genügen. Anwendungen, die als inakzeptables Risiko klassifiziert werden, wie manipulative oder überwachende KI-Technologien, die fundamentale Rechte verletzen könnten, sind grundsätzlich verboten.

Die EU-KI-Verordnung richtet sich primär an Anbieter und Unternehmen, die KI-Systeme auf dem europäischen Markt bereitstellen oder verwenden, erklärt Yakup Özkardes-Cheung. „Sie legt fest, dass diese Akteure für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind, einschließlich der Risikobewertung und der Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung“. Für Anbieter von KI-Systemen bedeute das, dass sie vor der Markteinführung eine „umfassende Überprüfung durchführen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den EU-Standards entsprechen“.

„Interessant ist, dass die Verordnung explizit nicht für Endnutzer von KI-Anwendungen, wie etwa ChatGPT oder ähnliche Tools, gilt“, so Özkardes-Cheung. „Dies entbindet Nutzer jedoch nicht von der Verantwortung, diese Technologien ethisch und im Einklang mit bestehenden Gesetzen zu verwenden.“

Nach Ansicht von Özkardes-Cheung markiert die EU-KI-Verordnung einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. „Indem sie klare Richtlinien für Anbieter und Unternehmen vorgibt, schafft sie ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovation und der Gewährleistung von Sicherheit und ethischen Standards“, so der Experte. Für Endnutzer von KI-Tools ändere sich direkt wenig, doch profitierten auch sie indirekt von einem sichereren und transparenteren KI-Umfeld.

„Die nächsten Jahre werden zeigen, wie effektiv diese Regulierungen in der Praxis umgesetzt werden und inwieweit sie die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien auf europäischer und globaler Ebene prägen werden“, meint der KI-Kenner Yakup Özkardes-Cheung.