Der Schriftzug
Der Schriftzug "Agentur für Arbeit" steht an einem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild

Mettmann. Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels Elster-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden. Das somit papierlose Verfahren soll den weiteren Bürokratieabbau und die Nachhaltigkeit fördern und Kosten reduzieren.

Bisher war es für Eltern bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal der Familienkasse online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden.

Mittels Zertifikat können Eltern nun den Online-Antrag auf Kindergeld vollständig elektronisch stellen und an die Familienkasse übertragen. Ein Ausdruck und eine händische Unterschrift sind dann nicht mehr erforderlich. „Elster“ wird schon seit Jahren erfolgreich bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt.

Mit diesem Angebot erreicht die Familienkasse einen weiteren Abbau von Bürokratie und unterstützt Familien durch einen weniger aufwendigen Online-Antrag.

Die Nutzung von „Elster“ ist jedoch optional – Der Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne dieses Zertifikat weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.

Ein Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de.

Wer Fragen rund um das Thema Kindergeld oder Kinderzuschlag hat, kann die Familienkasse unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4 555530 anrufen.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag gibt es unter www.familienkasse.de.