CO Pipeline Kreis Mettmann
Protestieren gegen das Pipeline-Projekt: der BmU-Fraktionsvorsitzende Bernhard Osterwind und Christian Ritt. Foto: BmU

Kreis Mettmann. In dem seit vielen Jahren andauernden Rechtsstreit um den Bau und die Inbetriebnahme einer durch das Kreisgebiet verlaufenden CO-Pipeline der Covestro AG hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht den Instanzenzug der unter anderem vom Kreis Mettmann unterstützten Privatkläger beendet.


Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom vergangenen August wurden zurückgewiesen.

Mit großem Bedauern nahm Landrat Thomas Hendele die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf: „Ich finde insbesondere nicht nachvollziehbar, dass die umfangreich aufgeworfenen grundsätzlichen Fragestellungen aus der Planfeststellung des Projekts nicht zur Zulassung der Revision geführt haben. Fakt ist aber, dass damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nun rechtskräftig ist. Der Kreis Mettmann und die beteiligten Städte lehnen dieses Projekt nach wie vor ab. Obendrein fehlt immer noch das Sicherheitskonzept der Betreiberin. Zudem sind noch zahlreiche weitere Klageverfahren gegen das Projekt in erster Instanz anhängig, sodass mit einer kurzfristigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline nicht zu rechnen ist.

Die Fa. Covestro sollte sehr eingehend prüfen, ob sie gegen den erklärten Willen des Kreises und der beteiligten Städte und gegen den Willen der Bevölkerung im Kreis Mettmann einen 15 Jahre alten Planfeststellungsbeschluss realisiert.

Unser Dank gilt allen, die in Bürgerinitiativen sich gegen die CO-Pipeline gewandt haben und die seit 2007 den Willen der Menschen im Kreis Mettmann sehr eindrucksvoll artikuliert haben.“

Erkrather Wählergemeinschaft appelliert an Landtag

Die „Bürger mit Umweltverantwortung“, eine unabhängige Wählergemeinschaft in Erkrath, hatte sich nach Bekanntwerden der Zurückweisung der Revision geäußert: „Nicht alles was Recht ist, ist auch richtig“.

Seit 2007 kämpfen Bürgerinitiativen gegen die CO-Pipeline, die, so die BmU, „demnächst hochgiftiges, geruchloses und unsichtbares Gas auch in Erkrath durch Wohngebiete leiten wird“. Die Initiativen vertraten Bürgerinnen und Bürger, leisteten Aufklärungsarbeit. Letztendlich vergeblich.

„Weltkriegsbomben werden in NRW entschärft, absurder Weise wird aber gleichzeitig demnächst dieses hochexplosive Gas durch Wohngebiete geleitet“, heißt es von der Wählergemeinschaft. Die Verantwortung dafür werde gerne dem Industrieunternehmen oder den Gerichten dafür zugeschrieben. „Tatsächlich tragen aber im Landtag die Parteien CDU, SPD, FDP und AfD die Verantwortung dafür, dass das Rohrleitungsgesetz dies erst ermöglichte“, so die Erkrather BmU. „Diese Parteien gefährden durch ihr Handeln im Landtag in hohem Maße die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Also muss der Appell insbesondere an diese Parteien lauten: Werden Sie nicht zum Sicherheitsrisiko! Nehmen Sie das Rohrleitungsgesetz zurück! Zahlreiche Havarien an Leitungen zeigen: Ein Betrieb mit CO ist unverantwortlich.“