Geförderte Modernisierungen: . Interessenten können bis Ende September einen Antrag bei der Kreisverwaltung Mettmann stellen bzw. ihr Interesse an den Fördergeldern anmelden. Foto: Symbolbild (pixabay)
Geförderte Modernisierungen: . Interessenten können bis Ende September einen Antrag bei der Kreisverwaltung Mettmann stellen bzw. ihr Interesse an den Fördergeldern anmelden. Foto: Symbolbild (pixabay)

Kreis Mettmann. Die Kreisverwaltung hat mitgeteilt, dass weiterhin Modernisierungen von Wohneigentum gefördert werden. Die dafür zur Verfügung gestellten Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen sind noch nicht ausgeschöpft.

Interessenten können bis Ende September einen Antrag bei der Kreisverwaltung Mettmann stellen bzw. ihr Interesse an den Fördergeldern anmelden, so die Kreisverwaltung. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung (wie z.B. Dämmung von Dach oder Fassade, Austausch der Fenster), zum Abbau von Barrieren (z.B. bodengleiche Dusche, Treppenlift) und zur Verbesserung des Einbruchschutzes.

Die Förderung erfolgt durch langfristig zinsgünstige Darlehen in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Eigenheim oder Eigentumswohnung, auf die ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 Prozent gewährt wird.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Dies kann z.B. für einen aus vier Personen bestehenden Haushalt (davon zwei Kinder) zutreffen, wenn das Jahreseinkommen (brutto) nicht höher als 54.682 Euro ist.
Mit den Modernisierungsmaßnahmen darf jedoch nicht vor Erteilung einer Förderzusage begonnen werden.

Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Termine für ein Beratungsgespräch können unter 02104/99-2664 oder 02104/99-2677 sowie per E-Mail an [email protected] vereinbart werden.