Ein Werk auf der Mettmanner Kunstmeile. Foto: André Volkmann/Archiv
Ein Werk auf der Mettmanner Kunstmeile. Foto: André Volkmann/Archiv

Mettmann. Nach einer Pause im vergangenen Jahr ist die Kunstmeile in diesem Jahr zurück: Am 5. Mai steht die Fußgängerzone von 11 bis 18 Uhr wieder ganz im Zeichen von Kunst und Kultur.


Zur Kunstmeile wird am ersten Sonntag im Mai der erste verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr stattfinden. Zum 18. Mal bietet die Stadt Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, sich mit ihren Arbeiten vorzustellen. Sie können am eigenen Stand arbeiten und sich dabei über die Schulter schauen lassen, sie können ihre Werke verkaufen, Kontakte zu anderen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstliebhabern knüpfen, oder auch einen Workshop
anbieten.

Die Fläche, die den Kunstschaffenden zur Verfügung gestellt wird, beträgt 3 x 3 Meter (nach Absprache auch 3 x 6 Meter); Mietpavillons werden von der Stadt gestellt. Für eigene
(weiße) Pavillons sind ebenfalls Plätze vorhanden. Auf der Kunstmeile ist es nicht erlaubt, Bilder oder Kunstobjekte anderer Künstler im Sinne einer Galerietätigkeit, Massenprodukte oder Kunstgewerbeartikel zu verkaufen.

Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Kunstmeile muss bis zum 31. März in der Kulturabteilung der Kreisstadt Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann, Telefon 02104 / 980-128, E-Mail anna.wagner@mettmann.de eingegangen sein.

Der Anmeldung sollten eine Kurzbiografie mit Ausstellungstätigkeiten sowie ein bis drei Fotos der Arbeiten (falls vorhanden) beigefügt werden. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter, ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Die Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zur Teilnahme an der 18. Mettmanner Kunstmeile gibt es auf der städtischen Homepage. Für weitere Informationen steht Anna Wagner aus der Kulturabteilung unter Telefon 02104  980-128, E-Mail:  anna.wager@mettmann.de zur Verfügung.