Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Bürgerinnen und Bürger sollen nur in dringenden Fällen ins Rathaus gehen, darauf weist die Stadtverwaltung erneut hin.

Aufgrund der Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen werden die jetzigen Regelungen im Rathaus, die bis zum 10. Januar 2021 festgelegt waren, bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die Stadtverwaltung weist deshalb noch einmal drauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch bei dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten einen Termin im Rathaus vereinbaren sollten.

Die Zugänge zum Rathaus bleiben weiterhin geschlossen. Für Besucher gilt im Rathaus eine Maskenpflicht.

Zur Eindämmung der Pandemie sollen die Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf ein Mindestmaß heruntergefahren werden. „Bereits vereinbarte Termine können selbstverständlich wahrgenommen werden, sofern nichts dagegen spricht“, so die städtische Verwaltung.

Unaufschiebbare Erledigungen sind im Rathaus nur mit Termin möglich. Ansprechpartner, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern sind auf der Homepage der Kreisstadt Mettmann unter www.mettmann.de zu finden.