An der Einfahrt in die Breite Straße befinden sich die Verkehrszeichen für eine Fahrradstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann
An der Einfahrt in die Breite Straße befinden sich die Verkehrszeichen für eine Fahrradstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Die städtische Verwaltung weist auf die Vorrangregelung für Radfahrer auf sogenannten Fahrradstraßen hin. 

Beim Radverkehr tut sich etwas in Mettmann. „In der Vergangenheit ist der Radverkehr sehr stiefmütterlich behandelt worden. Das wollen und werden wir ändern. Mettmann muss fahrradfreundlich werden“, sagt Bürgermeisterin Sandra Pietschmann, die selbst  gerne auf dem Rad unterwegs ist.

Auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Stadt hatte die Verwaltung im April 2020 einen Ratsbeschluss umgesetzt und die Breite Straße und die untere Johannes-Flintrop-Straße bis hoch zum Kreisverkehr Seibelstraße als Fahrradstraße eingerichtet. Seitdem haben Radfahrer in diesem Bereich absoluten Vorrang. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Neben Radlern dürfe die Fahrradstraße nur von Anliegern – dazu zählen auch Busse und Taxis – befahren werden. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt dort: Durchfahrt verboten.

Drei Verkehrszeichen zeigen geltende Regeln

Die Stadtverwaltung erläutert: Am Beginn der Fahrradstraße steht das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“: Auf dem quadratischen Schild ist auf weißem Grund das bekannte blaue Zeichen für einen Radweg und darunter der Schriftzug „Fahrradstraße“ zu sehen. Darunter ist ein Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht. Dieser Hinweis erlaubt die Durchfahrt für  Anlieger wie auch für Busse und Taxis. Ohne diesen Zusatz dürften nur Radfahrer die Straße benutzen, wäre die Straße für Kraftfahrzeuge tabu, genau wie bei einer Fußgängerzone. Das dritte Schild „Tempo-20-Zone“ weist die Verkehrsteilnehmer daraufhin, dass in diesem Bereich nicht schneller als 20 km/h gefahren werden darf – woran sich übrigens auch Radfahrer halten müssen. Normalerweise gilt auf Fahrradstraßen Tempo 30.

Trotz regelmäßiger Kontrollen durch die Polizei komme es immer noch vor, dass die Fahrradstraße von Verkehrsteilnehmern befahren wird, die die Fahrradstraße als Abkürzung nutzen. Und: Beschwerden gibt es darüber, dass auf der Fahrradstraße häufig viel zu schnell gefahren wird.

„Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr unterordnen“, mahnt die Stadtverwaltung. „Fahrradfahrer dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Die Geschwindigkeit muss den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst sein.“

Da Verkehrsverstöße nur von der Polizei und nicht vom städtischen Ordnungsamt geahndet werden können, appelliert Bürgermeisterin Pietschmann an alle Autofahrer, sich an die Verkehrsregeln zu halten, die Straße nur zu nutzen, wenn man tatsächlich ein Anliegen hat. „Und bitte nicht schneller als mit 20 km/h zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.“

Da wegen Corona deutlich weniger Autos auf den Straßen unterwegs sind, hat die Stadt eine geplante Verkehrszählung auf der Fahrradstraße noch nicht durchgeführt. „Dies werden wir machen, wenn sich die Situation wieder halbwegs normalisiert hat und die Zahlen repräsentativ sind“, sagt Dr. Stefan Tetzner, Leiter der Mettmanner Straßenverkehrsbehörde. Nach der Auswertung des Zahlenmaterials wird die Verwaltung der Politik einen Bericht über die Testphase der Fahrradstraße vorlegen.