Fußgängerampel an der Talstraße ein kleiner Grünstreifen angelegt. Foto: Kreisstadt Mettmann
Zwischen Straße und Behindertenparkplatz wurde neben der Fußgängerampel an der Talstraße ein kleiner Grünstreifen angelegt. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Die Stadt hat auf der Talstraße, im Bereich der Fußgängerampel zur Breite Straße, einen Grünstreifen angelegt.


Er soll verhindern, dass Fußgänger an der Ampel nicht quer über die Fahrbahn laufen, sondern den Überweg an der Fußgängerampel benutzen. In der Vergangenheit gab es einige Unfälle, bei denen Personen angefahren wurden, die trotz Rotlicht neben der Fußgängerampel quer über die Straße gelaufen waren, um ihren Bus an der Haltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch zu bekommen.

In einem ersten Schritt für mehr Sicherheit war bereits Ende des vergangenen Jahres darauf verzichtet worden, die Ampel nachts auszuschalten. Jetzt wurde durch die Bepflanzung von kleineren Büschen eine visuelle und physische Barriere errichtet. Die Pflanzen werden 20 bis 30 Zentimeter hoch und sollen das Betreten der Straße seitlich des Fußgängerüberwegs verhindern.

Erste Beobachtungen der Straßenverkehrsbehörde haben gezeigt, dass sich die Fußgänger tatsächlich im Bereich der Fußgängerampel und nicht mehr daneben aufstellen.