Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv
Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv

Mettmann. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Der Handelsverband NRW-Rheinland und die städtische Wirtschaftsförderung laden Mettmanns Einzelhandel und Gastronomie am 26. Mai ab 18.30 Uhr zu einer kostenfreien einstündigen Informationsveranstaltung zum BFGS ins Rathaus, großer Sitzungssaal im 1. Obergeschoss, Raum 101, ein.


Digitalcoach Jasmin Eitner wird erläutern, was hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz steckt und was Betreiberinnen und Betreiber von Websites und Online-Shops darüber wissen sollten. Auch wenn das neue Gesetz erst ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden und einer bestimmten Umsatzhöhe greift, sollten auch kleinere
Anbieter ihren Online-Service möglichst barrierefrei halten. Gerade für Einzelhandel und Gastronomie bedeutet Barrierefreiheit mehr Kundenfreundlichkeit, bessere
Sichtbarkeit und rechtliche Sicherheit.

Eine Anmeldung zu der Info-Veranstaltung ist bis zum 19. Mai über die eigens eingerichtete Website des Handelsverbandes (www.t1p.de/bfsg-mettmann) möglich.