Mettmann. Die Kreisstadt hat einen Kooperationsvertrag mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW unterzeichnet. Das teilt die Verwaltung mit.
„Das ist ein zentraler Baustein der Beschwerde- und Beteiligungskultur für Kinder und Jugendliche“, sagte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann, nachdem die Stadt und der Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag unterzeichnet hatten.
„Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Kinderrechte“, ist Jugendamtsleiter Stephan Paas froh, dass die Kooperation nun auch offiziell besiegelt wurde. Es sei ein riesiger Qualitätsfortschritt für die Arbeit im Jugendamt und bedeute letztlich auch eine Entlastung für die Kolleginnen und Kollegen, so Paas weiter.
Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die durch das Jugendamt betreut und unterstützt werden, können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie sich durch das Jugendamt nicht ausreichend beraten und beteiligt fühlen, mit der Betreuung durch einen freien Träger der Jugendhilfe nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten. Dort finden sie außerdem Hilfe und Unterstützung, wenn sie nicht wissen, wer für ihre Anliegen in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist.
„Wir sind eine Beschwerde- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben und bei Problemen unabhängigen Rat suchen können“, erläuterte Reiner Massow, Geschäftsführer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW. „In der Regel“, erklärte Martina Wesselmann, Fachreferentin in der Ombudsstelle, „kriegen wir die Konflikte gut geklärt.“
Junge Leute fühlen sich nicht ernstgenommen
Häufig fühlten sich Jugendliche oder junge Erwachsene, die sich an die Ombudsstelle wenden, nicht ernstgenommen – in Jugendämtern oder aber auch von ihren Eltern. „Ist erkennbar, dass sich ein Konflikt anbahnt, der den weiteren Prozess zwischen den Beteiligten stören könnte, sollte die Ombudsstelle eingeschaltet werden“, sagte Jugendamtsleiter Paas.
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, hat die Beteiligung und Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern in verschiedenen Bereichen gesetzlich verankert. Die Wahrung und Anerkennung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bilden im Jugendamt den Rahmen in der Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern, betonte Karen Holle, die im Jugendamt im Bereich Jugendhilfeplanung und Prävention tätig ist. „Kinder haben das Recht gesund, sicher und selbstbestimmt leben zu können“, so Karen Holle.
Jugendliche, die diesen für sie nicht leichten Weg gegangenen seien, fühlten sich hinterher „stark wie Bolle, weil sie gesehen haben, dass sie etwas erreichen können“, sagte Martina Wesselmann. So hatte sich ein 16-Jähriger, berichtetet sie, bei der Ombusstelle gemeldet, weil seine Mutter plante, ins Ausland zu gehen, er aber nicht mitgehen wollte. Der Verein konnte dem Jugendlichen helfen, der schließlich nicht mit seiner Mutter auswandern musste und nach wie vor in Deutschland lebt.
Untersuchungen zeigen, dass Jugendliche nicht nur gestärkt und selbstbewusster aus solchen Prozessen hervorgehen, sondern auch ihre Abwehrkräfte steigern.
Die Ombudschaft NRW mit Sitz in Wuppertal beschäftigt sechs haupt- und 30 ehrenamtliche Ombudsleute und ist für 184 Jugendämter in NRW zuständig. Für die Kooperation mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW zahlt die Stadt eine Jahrespauschale von 840 Euro.
Da die Fallzahlen steigen, werden weitere qualifizierte Personen gesucht. Voraussetzungen sind fundierte Kenntnisse im SGB VII und SGB IX, so Jugendamtsleiter Paas,
Wer Interesse an einer solchen Tätigkeit hat, kann sich an die Stadtverwaltung, Karen Holle, Telefon 02104 980-456, E-Mail karen.holle@mettmann.de, oder direkt an diren Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Telefon 0202 / 29 53 67 76, E-Mail team@ombudsschaft-nrw.de wenden.