Mettmann. Zur Ratssitzung am 1. April stellt die FDP den Antrag, dass anstelle des Rates die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mettmann über den von der Verwaltung vorgelegten Masterplan Schulen entscheiden sollen. Die Verwaltung erklärt zu diesem sogenannten Ratsbürgerentscheid:
Bürgerbeteiligung findet auf unterschiedlichen Ebenen in unserer Stadt statt z.B. durch den Bürgerausschuss oder verschiedene Informationsformate. Beteiligungsformate grundsätzlich ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, unmittelbar an wichtigen
kommunalen Entscheidungen mitzuwirken und können auf diese Weise das Vertrauen in Politik und Institutionen stärken. Auch die Akzeptanz von politischen Entscheidungen kann durch die Mitbestimmung vor Ort wachsen.
Ratsbürgerentscheide gehören in die Kategorie des Mitentscheidens und sind als Instrument der direkten Demokratie daher von sehr großem Gewicht. Doch gerade weil dieses Instrument so mächtig ist, muss es mit Bedacht und innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden – insbesondere dann, wenn Entscheidungen komplexe Zusammenhänge und langfristige Auswirkungen haben.
Ein Ratsbürgerentscheid kann insbesondere dann zielführend eingesetzt werden, wenn eine klare, verständliche und rechtlich eindeutige Frage zur Abstimmung steht. Die Frage muss bestimmt sein und darf nicht verschiedene Inhalte koppeln, sagt der Gesetzestext. Bei Fragestellungen, die viele verschiedene Aspekte vereinen, besteht jedoch das Wagnis, dass unterschiedliche Anliegen miteinander verknüpft und gemeinsam abgelehnt oder angenommen werden müssen. Genau dieses Problem würde bei einem Ratsbürgerentscheid zum Masterplan Schulen bestehen: Er umfasst zahlreiche Maßnahmen – von Schulbauten über die Modernisierung von Feuer- und Rettungswachen bis hin zur Sanierung des Baubetriebshofes. Eine einfache Ja-/Nein-Frage – die in einem
Ratsbürgerentscheid gestellt wird – kann der Vielschichtigkeit dieser Projekte nicht gerecht werden.
Hinzu kommt, dass die Maßnahmen im Masterplan nicht bloße Wunschprojekte sind, sondern gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Der Bau einer Gesamtschule oder die Modernisierung der Feuerwehr sind zwingend notwendig, um die Daseinsvorsorge für die
Bürgerinnen und Bürger in Mettmann zu gewährleisten. Ein Ratsbürgerentscheid, der diese Maßnahmen infrage stellt, könnte dazu führen, dass ein rechtswidriger Zustand entsteht und zudem dringende Vorhaben der kommunalen Daseinsvorsorge auf geraume Zeit blockiert werden. Der Ratsbürgerentscheid muss daher rechtlich zulässig sein.
Ein Ratsbürgerentscheid stellt immer auch eine Momentaufnahme dar und kann dazu führen, dass kurzfristige Stimmungen über langfristige Entwicklungen entscheiden. Ein Nein zum Masterplan Schulen würde für mindestens zwei Jahre sämtliche Maßnahmen stoppen – mit weitreichenden Konsequenzen für Bildung, Sicherheit und Infrastruktur in Mettmann.
Statt einer pauschalen Ja-/Nein-Entscheidung hat der Stadtrat nach einer differenzierten und sachlichen Diskussion seine Entscheidung zu tragen. Ein Prozess, der bereits seit 2023 sorgfältig vorbereitet und von den zuständigen Fachausschüssen bis dato intensiv begleitet wird. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter tragen damit eine große Verantwortung für die Zukunft der Stadt. Ziel dabei ist es, eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Über den Masterplan wird in der kommenden Ratssitzung am 1. April entschieden. Auch der Ratsbürgerentscheid steht auf der Tagesordnung.
Ein Ja zum Masterplan birgt die Chance, genau zur richtigen Zeit bereit zu sein, um Fördermittel aus den Infrastrukturpaketen des Bundes und Landes zu erhalten. Der Masterplan Schulen selbst stellt dabei einen Maßnahmenkatalog dar, der als strategischer Leitfaden für die kommenden Jahre dient. Jede einzelne Maßnahme wird schrittweise in den nächsten mindestens zehn Jahren detailliert beraten und vom Stadtrat beschlossen. In der folgenden Detailplanung werden alle Akteure eingebunden, um so viel wie nötig,
jedoch so wenig wie möglich zu bauen und Mettmann zukunftsfit zu machen.
FDP fragt nach Umsetzung des Masterplans Schulen
Die Stadt Mettmann reagiert mit den Erläuterungen auf einen Antrag der Mettmanner FDP für die Ratssitzung am 1. April. Darin geht es um den benannten Ratsbürgerentscheid, der sich um den Masterplan Schulen dreht. Hier sollen die Bürgerinnen und Bürger und nicht bloß der Stadtrat über die Umsetzungen entscheiden, so der Wille der Freien Demokraten.
Konkret lautet die Frage: „Sollen die von der Verwaltung vorgeschlagenen und im Masterplan Schulen (Drucksachennummer 033/2025) definierten Einzelmaßnahmen (Anhang 11) in der definierten Projektreihenfolge (Anhang 12) umgesetzt werden?“
Die FPD führt an, dass die Investitionen alleine für die Schulen einen Finanzbedarf von ca. 214 Millionen Euro erzeugen. Hinzu kämen weitere bislang nicht bezifferte Kosten. „Für alle Investitionen müssen Kredite aufgenommen werden. Einen Finanzierungsplan hat die Verwaltung bisher nicht vorgelegt.“, so die Kritik der FDP. Finanziert werden sollen die Kosten über eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B, der derzeit bereits bei 932 Prozent liegt.
„Das Ausmaß der geplanten Grundsteuererhöhung hat die Verwaltung bisher nicht bekannt gegeben“, so die Fraktionsspitze Andrea Metz und Thomas Sterz. Sie befürchten, dass die Grundsteuererhöhung zu einer Vervielfachung des bisherigen Grundsteuerhebesatzes führen könnte. Die Wohnnebenkosten würden sich dann für alle Mettmanner Bürgerinnen und Bürger erheblich erhöhen. „Wohnen in Mettmann wird dann deutlich teurer und unattraktiver; für einige unserer Bürgerinnen und Bürger absehbar nicht mehr bezahlbar“, so die Freien Demokraten. Sie sehen vor allem Rentner, Familien mit Kindern oder Alleinerziehende besonders belastet. Die FDP mahnt zudem den ohnehin klammen Haushalt der Stadt Mettmann an.
„Die Entscheidung über den Masterplan wird damit erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger haben, da diese für die konkrete Finanzierung in den kommenden Jahrzehnten aufkommen müssen“, hieß es seitens der Fraktion. „Eine Entscheidung darüber sollte den Bürgerinnen und Bürgern daher zustehen.“