Wenn es Streit gibt, kann zunächst die Schiedsperson vermitteln. Symbolfoto: Pixabay
Wenn es Streit gibt, kann zunächst die Schiedsperson vermitteln. Symbolfoto: Pixabay

Mettmann. Die Kreisstadt Mettmann sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Schiedsamtsbezirk Mettmann-Süd eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann.


Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-
rechtlichen Streitigkeiten sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, als Mediator zwischen den streitenden
Parteien zu schlichten und somit eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern und den sozialen Frieden über einen Vergleich wieder herzustellen.

Hierbei können viele Bereiche betroffen sein, beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Nicht-Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld- und sonstige Schadensersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Bei einer Schlichtung gibt es keine Gewinner und keine Verlierer, es werden festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufgebrochen und gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet. Wer Schiedsperson werden möchte, sollte gemäß Paragraph 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, darf nicht unter Betreuung stehen, muss zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, in dem Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz haben und nicht auf gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein.

Ferner sollte die Schiedsperson fähig sein, den streitbefangenen Parteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der
Schlichtungsverhandlungen stets unparteiisch sein und ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Die getroffenen Vereinbarungen (Vergleich/ Anerkenntnis) müssen schriftlich
so formuliert werden, dass der Wille der Parteien unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.

Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) in einem speziellen Einführungslehrgang geschult. Regelmäßige Weiterbildungen werden ebenso angeboten.

Neben der Übernahme der Sachkosten durch die Gemeinde, erhält die Schiedsperson eine jährliche Entschädigung von 600 Euro. Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung – dem Rat der Kreisstadt Mettmann – für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Dienst- und Fachaufsticht obliegt dem Amtsgericht Mettmann.

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 28. Februar 2024 per Mail an organisation@mettmann.de oder per Post an die Stadtverwaltung Mettmann, Abteilung 1.1.1. – Zentrale Verwaltung und Organisation – Neanderstraße 85, 40822 Mettmann, zu richten. Bewerbungsformulare können auf der Internetseite der Kreisstadt Mettmann heruntergeladen werden. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 0 21 04 / 980-154 oder der E-Mail-Adresse organisation@mettmann.de gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen finden sich auch unter www.schiedsamt.de.