Mettmann. Bei einer Informationsveranstaltung kann man sich über Nachbarschaftshilfe informieren. Die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich.
Dieser kann im Wege der Kostenerstattung unter anderem für Leistungen der anerkannten Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. Damit sich Pflegebedürftige die Aufwandsentschädigung von ihrer Versicherung rückerstatten lassen können, gilt Folgendes: Helfende benötigen entweder einen Pflegekurs oder müssen bestätigen, dass
sie das Informationsangebot des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.
Am Dienstag, 11. Februar, hält das Regionalbüro um 10 Uhr einen Vortrag für alle Interessierten. Es gibt grundlegende Informationen und erforderliche Unterlagen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu klären. Ort der Veranstaltung ist das Caritas-Netzwerk Mettmann im Haus der Begegnung, Vogelskamp 120. Eine Anmeldung ist erforderlich, bei Anita Hungele, Telefon 02104 22761, oder per E-Mail an netzwerk-mettmann@caritas-mettmann.de.
- Redaktion
- Kontakt
…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
Motto: „Online ist für alles Platz“
Mag: Spiele| ÖPNV | Wetter | Natur
Sie möchten wöchentlich den Gruß aus der Redaktion erhalten? Abonnieren Sie unseren Newsletter: Kostenlos dabei sein.