In der Versenkung verschwunden: der Poller in der Freiheitstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann
In der Versenkung verschwunden: der Poller in der Freiheitstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Der neue hydraulische Poller auf der Freiheitstraße wird am 5. Oktober in Betrieb genommen.


Der Poller soll dafür sorgen, dass die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten auch wirklich den Fußgängerinnen und Fußgängern gehört – ohne diejenigen einzuschränken, die dort tatsächlich mit ihrem Fahrzeug hineinfahren müssen. Für Lieferfahrzeuge ändert sich nichts: Sie können weiterhin von 7 bis 10 Uhr und von 18 bis 20 Uhr in die Fußgängerzone einfahren. Außerhalb dieser Zeiten bleibt der Poller oben. Wer einen privaten Stellplatz hat, der nur über die Fußgängerzone erreichbar ist, kann diesen selbstverständlich auch künftig jederzeit anfahren. Der neue Poller erkennt
automatisch die Kennzeichen der zuvor angemeldeten Fahrzeuge und gibt für sie die Zufahrt frei.

Stellplatzinhaber können ihr Kennzeichen bis zum 5. Oktober kostenlos bei der Stadt registrieren lassen. Pro Stellplatz kann grundsätzlich nur ein Kennzeichen hinterlegt werden. Die Anmeldung ist bei der Straßenverkehrsbehörde im Technischen Rathaus, Neanderstraße 16, telefonisch unter 980-337 oder per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@mettmann.de möglich.

Und wenn man ein neues Auto mit einem neuen Kennzeichen bekommt? Kein Problem: Das hinterlegte Kennzeichen kann jederzeit gegen eine Gebühr von 25 Euro geändert werden.