Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Zum Schutz des Personals und zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind Einsichtnahmen in die Archivakten der Unteren Bauaufsichtsbehörde vor Ort im Rathaus aktuell nicht möglich. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Unterlagen können stattdessen per Formular und entsprechendem Berechtigungsnachweis per Brief oder per E-Mail an [email protected] angefordert werden, teilt die städtische Verwaltung zudem mit. Das entsprechende Formular ist unter www.mettmann.de/formulare unter dem Stichwort Hausakteneinsicht zu finden.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Januar.