Gedeckte Tische in einer Kindertagessstätte. Foto: pixabay
Gedeckte Tische in einer Kindertagessstätte. Foto: pixabay

Mettmann. Die städtische Verwaltung weist auf die geänderten Regelungen für die Betreuung in Kindertagesstätten ab dem 22. Februar hin.

Das NRW-Familienministerium hatte am Dienstag ein entsprechendes Phasenmodell für die Kinderbetreuung vorgestellt, das schrittweise die Öffnung bis hin zum Regelbetrieb ermöglichen soll.

Die Mettmann Stadtverwaltung hat die vorgesehenen Regelungen zusammengefasst:

Zum 22. Februar, also dem kommenden Montag, sind alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen. Allerdings bleibt es bei der klaren Vorgabe, dass es in den Kitas nur feste Gruppen geben darf. Dazu bleibt es zunächst bei der Kürzung des Betreuungsumfangs um zehn Stunden pro Woche.

Wenn das Infektionsgeschehen weiter sinkt, wird sich voraussichtlich ab dem 8. März 2021 die nächste Phase anschließen. Weiterhin wird es Gruppentrennungen geben. In Einrichtungen, in denen es zur Aufrechterhaltung des Infektionsschutzes notwendig ist, darf weiterhin der Betreuungsumfang bis zu maximal zehn Stunden pro Woche gekürzt werden. Die Träger der Kindertageseinrichtungen werden hierzu individuelle Entscheidungen treffen und die Eltern direkt informieren. Alle Eltern werden daher gebeten, sich bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu informieren, welche Öffnungs- und Betreuungszeiten ab dem 8. März angeboten werden können.

Diese Regelung soll dann zunächst bis Ostern gelten. Voraussetzung dafür ist, dass das Infektionsgeschehen weiter sinkt.

Sollte sich das Pandemiegeschehen negativ verändern, werden die Einrichtungen ebenfalls reagieren. Bei stetig steigendem Infektionsgeschehen wird dann wieder eine Phase zurückgegangen. Sollte es wider Erwarten zu einem sprunghaften Anstieg kommen, kann es dazu kommen, dass Kitas regional oder landesweit komplett schließen müssen („Corona-Notbremse“). In einem solchen Notfall würde es dann tatsächlich auch nur eine ganz eng begrenzte Notbetreuung geben.

Nach wie vor richten alle Träger, Kita-Leitungen und die pädagogischen Kräfte den dringen Appell an alle Eltern, zum Schutze aller, kranke Kinder nicht in die Kita zu bringen.

Eine Regelung bzgl. der Elternbeitragserhebungen für den Monat Februar wurde noch nicht getroffen. Hierzu teilte Minister Stamp mit: „Die Landesregierung behält auch die Elternbeitragserhebung im Blick und berät gemeinsam mit den Kommunen, inwieweit wir noch einmal rückwirkend einen anteiligen Ausgleich erstatten können.“