Ein Hund ist auf einem Foto zu sehen. Foto: pixabay
Ein Hund ist auf einem Foto zu sehen. Foto: pixabay

Mettmann. Auf öffentlichen Spielplätzen, Bolzplätzen und ausgewiesenen Spielwiesen sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.


Entsprechende Hinweisschilder weisen auf diese Regelung hin. Sie dient dem Schutz der Kinder sowie der Sauberkeit und Sicherheit der Anlagen. Die Stadt bittet alle
Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme auf den Spiel- und Freizeitflächen sowie den Friedhöfen. Sollten Spiel- oder Freizeitflächen ausnahmsweise lediglich
durchquert werden, bittet die Stadt darum, Hunde stets an der kurzen Leine zu führen. Darüber hinaus wird eindringlich darum gebeten, Hinterlassenschaften der Tiere umgehend zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Auch auf den städtischen Friedhöfen sind Hunde willkommen, müssen jedoch jederzeit angeleint sein. Aus Respekt vor den Verstorbenen und deren Angehörigen bittet
die Stadt darum, Hunde nicht über Grabstätten laufen zu lassen und auch auf den Friedhöfen Hinterlassenschaften unverzüglich zu entfernen.

“Leider kommt es immer wieder zu Verunreinigungen auf Spiel- und Freizeitflächen sowie vereinzelt auch auf den Friedhöfen. Diese stellen insbesondere für spielende Kinder
ein Hygiene- und Gesundheitsrisiko dar und beeinträchtigen zugleich die würdevolle Atmosphäre der Friedhöfe”, so die Stadt Mettmann. Mit einem verantwortungsvollen Umgang könnten alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dazu beitragen, dass
Spielplätze, Freizeitflächen und Friedhöfe saubere, sichere und respektvolle Orte für alle bleiben.