Tauben füttern verboten: Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger. Foto: pixabay
Tauben füttern verboten: Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger. Foto: pixabay

Mettmann. Die Stadtverwaltung weist auf das Fütterungsverbot für Tauben hin.  Ein Bußgeld bis 1.000 Euro droht.


Obwohl es in Mettmann ein Fütterungsverbot für Tauben gebe und dazu auch entsprechende Hinweisschilder von der Verwaltung aufgestellt worden seien, würden die Vögel immer wieder gefüttert, so die Stadtverwaltung.

In den vergangenen Tagen seien vermehrt in der Oberstadt Vogelfutter und Weizen verteilt worden. Die Stadt weist deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Füttern von Tauben mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

„Wer beobachtet hat, dass Personen in den vergangenen Tagen Weizen oder Vogelfutter in der Oberstadt verteilt haben, wird gebeten, sich beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt unter der Telefonnummer 980-145 oder per E-Mail unter ordnung@mettmann.de zu melden., so der Hinweis der Verwaltung.

Die Stadtverwaltung erläutert zudem: Anscheinend wissen viele Bürgerinnen und Bürger nicht oder ignorieren es einfach, dass das Füttern von Tauben nicht nur verboten ist, sondern für die Tiere auch schädlich sein kann. Ein gutes Nahrungsangebot führt dazu, dass die Tauben das ganze Jahr über brüten. Eine natürliche Nahrungssuche findet kaum noch statt, was bei den Vögeln zu Bewegungsarmut und Vitaminmangel führen kann. Dadurch erkranken die Tiere schneller. Außerdem sorgen die Tauben durch ihren Kot für massive Verschmutzungen und Beschädigungen an Gebäuden. Die Reinigung und Beseitigung der Hinterlassenschaften ist zeitaufwendig und teuer. Krankheiten und Parasiten stellen zudem eine Gefahrenquelle für Menschen und Haustiere dar.

Deshalb appelliert die Stadtverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bitte die Tauben nicht füttern!“.