Die städtische Musikschule in Mettmann. Archivfoto: Kreisstadt Mettmann
Die städtische Musikschule in Mettmann. Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Ab Montag, 9. November, kann der Instrumental- und Gesangsunterricht an der städtischen Musikschule wieder stattfinden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mitgeteilt, dass musikalischer Unterricht wieder möglich sei. Die Landesregierung hat mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen.

„Alle Schülerinnen und Schüler werden gebeten ab Montag zu den verabredeten Unterrichtsterminen wieder in die Musikschule zu kommen“, heißt es aus dem Rathaus. „Natürlich werden weiterhin alle verordneten Hygienemaßnahmen eingehalten. Dazu gehört auch, dass alle Schülerinnen und Schüler zum Unterricht an der Eingangstür der Musikschule abgeholt werden.“

Die Erlaubnis zur Aufnahme des musikalischen Unterrichts sei weiterhin immer im Spannungsfeld des Infektionsgeschehens einerseits und der Aufrechterhaltung von Bildungsangeboten andererseits differenziert zu betrachten, so die Verwaltung: „Das jetzt wieder startende Unterrichtsangebot muss deshalb auch verantwortungsvoll von allen Beteiligten wahrgenommen werden!“

Nicht stattfinden kann im Moment die Musikalische Früherziehung, die Musikschul-Mäuse und –Strolche sowie das Musizieren in Ensembles und Orchestern. Der JeKits-Unterricht an allen Mettmanner Grundschulen und der Förderschule im Neanderland kann weiterhin mit dem Instrumentalunterricht und den Kunterbuntorchestern stattfinden.

Weitere Informationen findet man auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/musikschule.