Der Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann. Foto: André Volkmann
Der Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann. Foto: André Volkmann

Mettmann. Am 13. September wird in der Kreisstadt gewählt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Stimmabgabe auch unter Vorlage des Personalausweises möglich ist.

„Da es in den vergangenen Wochen zu erheblichen Verzögerungen bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen sowie angeforderten Briefwahlunterlagen durch den beauftragten Versanddienstleister gekommen ist, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass  Wahlberechtigte auch mit gültigem Personalausweis zur Wahl zugelassen sind“, informiert die Stadtverwaltung.

Die Stadt Mettmann bittet Wahlberechtigte, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann unter Telefon 02104 980-131 oder per E-Mail an [email protected] zu wenden.

Wahl vor Ort am 13. September

Wahlberechtige, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können am 13. September im zuständigen Wahllokal nach Vorlage des gültigen Personalausweises ihre Stimme abgeben.

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich durch die Anpassung der Wahlbezirke in diesem Jahr das zuständige Wahllokal geändert haben könnte. Im Straßenverzeichnis auf der städtischen Internetseite können Wahlberechtigte hausnummerngenau ihr zuständiges Wahllokal ermitteln.

Direktwahl im Briefwahlbüro

Die Kreisstadt Mettmann bietet auch in diesem Jahr wieder die zentrale Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl an. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann bis Freitag, 11. September, möglich. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt worden sein, genügt auch hier die Vorlage des gültigen Personalausweises.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in der Neandertalhalle:
    • montags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    • dienstags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    • mittwochs: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    • donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
    • freitags: 8 bis 12 Uhr

Am Freitag, 11. September, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13:30 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts erforderlich.

Sonderfall Briefwahl ohne Unterlagen

Wahlberechtigte, die trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, können ebenfalls zu den oben angegebenen Öffnungszeiten im Briefwahlbüro in der Neandertalhalle ihre Stimme abgeben, so die städtische Verwaltung.

Hierzu seien ebenfalls ein gültiger Personalausweis nötig sowie eine eidesstattliche Versicherung (per ausgehändigtem Vordruck), dass die Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden.

Weitere Information erhält man auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/wahlen.