Telemedizin soll auch bei der Behandlung von Covid-19-Erkrankten zum Einsatz kommen. Foto: pixabay
Telemedizin soll auch bei der Behandlung von Covid-19-Erkrankten zum Einsatz kommen. Foto: pixabay

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert telemedizinische Behandlungen von Covid-19-Behandlungen in Krankenhäusern. 


Bis zu drei Millionen Euro stellt das Land NRW als Fördermittel zur Verfügung. Mit den Geldern können Krankenhäuser „Televisitenwagen“ anschaffen, um so einen Kontakt zwischen Patienten und Ärzten mittels Videokonferenz und weiteren technischen Komponenten zu ermöglichen.

Eine Förderung kann für maximal zwei Wagen pro Krankenhaus beantragt werden, informiert das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Der finanzielle Zuschuss betrage bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 5.000 Euro pro Televisitenwagen.

„Die Telemedizin kann die medizinische Versorgung unterstützen und verbessern“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Das zeige sich insbesondere in der Pandemie sehr deutlich. „Unsere neue Förderung unterstützt Kliniken dabei, sich fit für die Telemedizin zu machen. Die Landesregierung leistet damit einmal mehr einen Beitrag dazu, eine hochklassige medizinische Versorgung landesweit – also auch außerhalb der Ballungsräume – sicherzustellen“.

Um die intensivmedizinischen Kapazitäten aller Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen optimal zu nutzen und die Behandlung von an Covid-19 erkrankten Patienten sicher zu stellen, sei im April letzten Jahres die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses mit dem Fokus auf die Intensivmedizin und die Infektiologie in Betrieb genommen worden, heißt es aus dem Ministerium.

Durch Telekonsile und Televisiten werde hochschulmedizinische Fachexpertise zur Behandlung von schwer an Covid-19 erkrankten Patienten landesweit zur Verfügung gestellt. So könnten patientengefährdende Transporte zwischen Krankenhäusern verringert und die vor Ort vorhandenen Ressourcen bestmöglich genutzt werden.

Krankenhäuser können unter virtuelles-krankenhaus.nrw/home Termine für Telekonsile und elektronische Visiten vereinbaren. Anträge müssen Krankenhäuser bis zum 28. Februar 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg (nicole.skaruppe@bra.nrw.de) einreichen.