Duisburg. Im Rahmen einer Brückenprüfung wurden erhebliche Mängel an der Tragfähigkeit der Berliner Brücke (Brückenzug) im Zuge der Autobahn 59 festgestellt. Aus diesem Grund wurde die A59 zwischen der Anschlussstelle Duisburg-Meiderich und dem Autobahnkreuz Duisburg bis auf Weiteres für genehmigungspflichtige Schwertransporte über 48 Tonnen gesperrt.
Die Berliner Brücke, eine zentrale Verkehrsachse im Raum Duisburg, wurde durch den stetig zunehmenden Schwerverkehr stark beansprucht. Die jüngste Sonderprüfung hat ergeben, dass die aufgefundenen Schäden die Tragfähigkeit der Brücke einschränken. Dies hat eine Sperrung der Berliner Brücke für genehmigungspflichtige Schwertransporte über 48 Tonnen notwendig gemacht. Dank der Entlastung des Bauwerks kann die Berliner Brücke für den Verkehr aufrechterhalten werden. Parallel wird die Autobahn GmbH des Bundes die Brücke engmaschig kontrollieren. Es wurde ein verdichtetes monatliches Prüfregime mit Sonderprüfungen nach DIN 1076 insbesondere der Schadstellen eingeführt.
„Sicherheit hat oberste Priorität“, betont der Leiter der Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes, Thomas Ganz. „Die Sonderprüfung hat klar gezeigt, dass wir schnell handeln müssen. Schwertransporte über 48 Tonnen können daher ab sofort die Berliner Brücke nicht mehr nutzen und werden über alternative Strecken umgeleitet. Dieser Schritt ist notwendig, um den Verkehr über diese für die Region so wichtige Verbindung aufrechterhalten zu können.“
Betreiber von Groß- und Schwertransporten werden gebeten, ihre Routen entsprechend anzupassen. Umleitungen und alternative Streckenführungen stehen zur Verfügung. Die Autobahn GmbH stellt auf Ihrer Website dazu entsprechende Informationen bereit. Der Duisburger Hafen als Europas wichtigste Binnendrehscheibe bleibt damit weiter zuverlässig erreichbar.
Planfeststellungsverfahren für Ausbau läuft
Zum Ausbau der A59 muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In diesem Verfahren werden alle durch die A59 berührten Belange beurteilt und gegeneinander abgewogen. Gebaut werden kann, wenn am Ende des Verfahrens der sogenannte Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist die dafür zuständige Planfeststellungsbehörde.
Für den Ausbau der A 59 liegt noch kein Baurecht vor. Um die dringend notwendige Erneuerung der Berliner Brücke zu beschleunigen, prüft die Autobahn GmbH des Bundes weitere Maßnahmen. Dazu zählt auch die Beantragung einer vorläufigen Anordnung beim FBA für den vorzeitigen Beginn bauvorbereitender Maßnahmen. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass der Ersatzneubau der Berliner Brücke so früh wie möglich beginnen kann.
Unabhängig davon wird dem Wunsch des Bundestages nach einer Plausibilisierung der Machbarkeitsstudie zu einem Tunnel Duisburg-Meiderich und Duisburg-Hamborn Rechnung getragen. Hierzu hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Aktualisierung der bestehenden Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.
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