Ein Bus und eine Straßenbahn im Depot der Rheinbahn. Foto: Rheinbahn
Ein Bus und eine Straßenbahn im Depot der Rheinbahn. Foto: Rheinbahn/Archiv

Düsseldorf. Die Rheinbahn zieht weitere Konsequenzen aus der unabhängigen Aufarbeitung der schweren Straßenbahnunfälle. Externe Sachverständige von TÜV Rheinland, Deloitte und Human Factor Consulting haben technische, menschliche und organisatorische Faktoren untersucht. Die Gutachten zeigen weiteren Handlungsbedarf insbesondere bei der systematischen Erkennung und Bewertung von Risiken, der technischen Absicherung sowie der Ausbildung und Qualifizierung des Fahrpersonals.


Die Rheinbahn hat bereits vor Abschluss der Untersuchungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebssicherheit ergriffen. Dazu gehören ein Begegnungsverbot, Weichenvorzugslagen an neuralgischen Stellen und zusätzliche Sicherungen an Weichen. Darüber hinaus wurden Lehrvideos zum sicheren Umgang mit Weichen erstellt, Fahrerassistenzsysteme erprobt, die Betriebsleitung neu besetzt und die bereichsübergreifende Sicherheitssteuerung verstärkt.

„Die schweren Unfälle haben uns sehr beschäftigt. Wir tragen Verantwortung für die Sicherheit unserer Fahrgäste und Beschäftigten. Deshalb haben wir die Ereignisse umfassend und unabhängig untersuchen lassen und bereits konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt“, sagt Annette Grabbe, Vorstandsvorsitzende der Rheinbahn. „Die Gutachten zeigen uns, wo wir unsere Betriebssicherheit zusätzlich verbessern müssen. Diese Erkenntnisse greifen wir konsequent auf.“

Die Untersuchungen zeigen insbesondere bei den Unfällen in Holthausen im November 2025 und an der Berliner Allee im Mai 2026 vergleichbare Risikokonstellationen. Dabei wirkten technische, menschliche und organisatorische Faktoren zusammen. Zusätzliche technische Sicherheitsbarrieren hätten die Risiken reduzieren können.

Die Gutachter bestätigen, dass bereits nach dem Unfall in Holthausen Untersuchungen und Maßnahmen eingeleitet wurden. Gleichzeitig zeigen sie Verbesserungsbedarf bei der standortübergreifenden Bewertung erkannter Risiken und beim Nachweis der vollständigen Umsetzung und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen.

Ob der konkrete Unfall an der Berliner Allee durch frühere Maßnahmen sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können, lässt sich auf Grundlage der Untersuchungen nicht nachweisen. Die Gutachten zeigen, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden – es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine frühere und umfassendere Bearbeitung erkennbarer Risiken die Wahrscheinlichkeit vergleichbarer Ereignisse jedoch plausibel hätte reduzieren können.

„Sicherheit entsteht im Zusammenspiel von Mensch, Technik und Organisation. Deshalb entwickeln wir unser Sicherheitssystem konsequent weiter: Risiken frühzeitig erkennen, mögliche Fehler auffangen und aus Ereignissen systematisch lernen. So verbessern wir unsere Betriebssicherheit kontinuierlich“, erklärt Grabbe.

Aktionsprogramm Betriebssicherheit: Mensch, Technik und Organisatio

Die Rheinbahn bündelt bereits laufende und zusätzliche Maßnahmen im Aktionsprogramm Betriebssicherheit. Es konkretisiert die Sicherheitsstrategie 2030 und umfasst drei Handlungsfelder: So sollen  Ausbildung und Prüfung sicherheitskritischer Kompetenzen weiterentwickelt werden. Dazu gehören praktische Kompetenznachweise, die noch gezieltere Begleitung neuer Fahrkräfte und eine stärkere Berücksichtigung ihrer Erfahrung bei der Einsatzplanung.

Die bereits umgesetzten technischen Schutzmaßnahmen sollen gezielt erweitert werden. Dazu werden kritische Risikostandorte netzweit bewertet und zusätzliche technische Sicherheitsbarrieren, insbesondere Weichensicherungen sowie Warn- und Assistenzsysteme, risikoorientiert weiterentwickelt.

Die Rheinbahn will zudem ihre übergreifende Sicherheitssteuerung verstärken. Unfälle, Störungen und Beinaheereignisse sollen systematischer ausgewertet werden, um wiederkehrende Risiken frühzeitig zu erkennen und Erkenntnisse auf vergleichbare Situationen im gesamten Netz zu übertragen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeitskontrolle. Maßnahmen sollen verbindlich gesteuert und nicht nur hinsichtlich ihrer Umsetzung, sondern auch ihrer tatsächlichen Sicherheitswirkung überprüft werden. „Eine Maßnahme ist nicht deshalb erfolgreich, weil wir sie beschlossen oder umgesetzt haben. Entscheidend ist, ob sie das Risiko tatsächlich reduziert“, sagt Christian Finke, Vorstand für Betrieb und Infrastruktur. „Daran wollen wir uns messen lassen. Unser Anspruch ist eine Sicherheitsorganisation, die Risiken früher erkennt, konsequent handelt und kontinuierlich besser wird.“