Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,33 Millionen Renten. Foto: DRV
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,33 Millionen Renten. Foto: DRV

Düsseldorf. Häufig in der Schule fehlen, beim Spielen oder Sport kaum mithalten können: Eine dauerhafte Erkrankung kann Kinder stark einschränken. Eine Kinder- und Jugendreha soll helfen, Beschwerden zu lindern und im Alltag besser zurechtzukommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.


Das Angebot kommt beispielsweise bei Asthma, Neurodermitis oder starkem Übergewicht, der sogenannten Adipositas, infrage. Eine Diagnose allein reicht für eine Bewilligung allerdings nicht aus. Die Reha muss notwendig sein und dazu beitragen können, die Gesundheit des Kindes deutlich zu verbessern. Sie soll sich ebenfalls positiv auf seine spätere Fähigkeit auswirken, einen Beruf ausüben zu können.

In einer Reha-Klinik bekommt jedes Kind einen auf seine Bedürfnisse abgestimmten Behandlungsplan. Dazu können Bewegungstherapie, psychologische Unterstützung oder Ernährungsberatung gehören. Die Kinder lernen auch, wie sie zu Hause mit ihrer Krankheit besser umgehen können.

Der Aufenthalt dauert in der Regel mindestens vier Wochen. Schulkinder erhalten Unterricht in den Hauptfächern, möglichst mit dem Lernmaterial ihrer eigenen Schule.

Wer bezahlt – und dürfen Eltern mitkommen?

Bei einer bewilligten Kinderreha übernimmt die Rentenversicherung Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und die anfallenden Reisekosten. Eine Zuzahlung fällt nicht an.

Kinder unter zwölf Jahren können grundsätzlich einen Elternteil oder eine andere geeignete Bezugsperson mitnehmen. Bei älteren Kindern ist das möglich, wenn die Begleitung für die Behandlung notwendig ist. Wird die Begleitung bewilligt, übernimmt die Rentenversicherung auch ihre Unterkunft, Verpflegung und erforderliche Reisekosten. Ein dadurch entstehender Verdienstausfall kann auf Antrag erstattet werden. Auch Hilfe bei der Betreuung von Geschwisterkindern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Erste Anlaufstelle ist die Kinderarztpraxis. Dort können Eltern besprechen, ob eine Reha für ihr Kind infrage kommt, und den ärztlichen Befundbericht für den Antrag erhalten.

Die Berechtigung zur Kinderreha kann über die Rentenversicherung eines Elternteils bestehen, auch wenn dieser bereits eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente erhält. Kinder mit einer gesetzlichen Waisenrente können ebenfalls eine Kinderreha bekommen. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Rentenversicherung.

Eltern können den Antrag online oder auf Papier stellen. Ausführliche Informationen zum Thema Kinder- und Jugendreha gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.