Ratingen. Mit Bedauern reagiert die SPD-Fraktion auf die aktuelle Entwicklung bei der Umsetzung von Tempo-30-Maßnahmen in Ratingen. Während sich bereits die Einführung von Tempo 30 auf Wohnstraßen seit Jahren verzögert, sieht die Fraktion nun auch die Chancen auf eine weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bahnstraße erheblich eingeschränkt.
Bereits im Mai 2021 wurde dem Rat die Ursprungsvorlage zur Einführung eines Gesamtpakets für Tempo 30 auf Wohnstraßen vorgelegt. Nach Nachfragen teilte die Verwaltung mit, dass die Umsetzung nach Abstimmung mit dem Kreis „im Frühjahr 2026“ erfolgen solle. Eine weitere Nachfrage aus der Sitzung im Januar 2026 blieb bislang unbeantwortet.
Der Fraktionsvorsitzende Christian Wiglow kritisiert die langen Zeiträume zwischen politischen Beratungen und tatsächlicher Umsetzung:
„Wenn politische Entscheidungen getroffen werden, erwarten die Menschen zurecht, dass daraus innerhalb eines angemessenen Zeitraums konkrete Maßnahmen entstehen. Zwischen erster Beratung und Umsetzung liegen inzwischen nahezu fünf Jahre. Das sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unverständnis.“
Auch die Diskussion über Tempo 30 auf der Bahnstraße beschäftigt die SPD weiterhin. Auf Antrag der CDU wurde im Fachausschuss am 7. Juni 2023 im Zusammenhang mit der Vorlage 140/2023 letztlich lediglich eine streckenbezogene Tempo-30-Regelung zwischen der Graf-Adolf-Straße und der Oberstraße beschlossen.
Inzwischen hat die Verwaltung in ihrer Vorlage 98/2026 eine weitergehende Tempo-30-Regelung auf der Bahnstraße abgelehnt. Als Begründung führt sie insbesondere mögliche Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr an. Demnach könne die hohe Frequentierung durch mehrere Buslinien zu Einschränkungen im Taktfahrplan führen. Zudem wird auf rechtliche Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verwiesen. Danach seien bei negativen Auswirkungen auf den ÖPNV sowie möglichen zusätzlichen Schleichverkehren in angrenzenden Wohnstraßen enge rechtliche Grenzen gesetzt.
Der sachkundige Bürger Gero Aschenbroich zeigt Verständnis für die rechtliche Bewertung, bedauert die Entwicklung aber ausdrücklich:
„Natürlich müssen rechtliche Vorgaben und die Belange des öffentlichen Nahverkehrs berücksichtigt werden. Dennoch ist die Entscheidung aus Sicht der Innenstadtentwicklung bedauerlich. Eine großzügigere Tempo-30-Regelung hätte aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität, mehr Verkehrssicherheit und eine attraktivere Innenstadt leisten können.“
Auch Christian Wiglow sieht darin eine verpasste Chance:
„Gerade in Innenstadtbereichen geht es nicht ausschließlich um die Frage, wie schnell Fahrzeuge fahren können. Es geht ebenso um die Aufenthaltsqualität, die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie die Lebensqualität insgesamt. Deshalb hätten wir uns hier mehr Spielraum und eine weitergehende Lösung gewünscht.“
Die SPD-Fraktion betont zugleich, dass sie die rechtliche Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis nehme. Unabhängig davon müsse jedoch weiterhin geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation und zur Stärkung der Innenstadt künftig genutzt werden könnten.
„Verkehrspolitik bedeutet immer, unterschiedliche Interessen miteinander abzuwägen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Belange von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie die Attraktivität unserer Innenstadt dabei angemessen berücksichtigt werden“, erklärt Christian Wiglow abschließend.


