Geldscheine und Münzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Geldscheine und Münzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Ratingen. Der Unterhalt für die eigenen Eltern hat in der letzten Zeit erneut erhebliche Änderungen erfahren: Der Bundesgerichtshof hat den sogenannten Selbstbehaltssatz, also den Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Kind verbleiben muss, neu festgelegt.


Nach dieser Rechtsprechung werden wieder mehr Kinder für ihre Eltern Unterhalt leisten müssen. Im VHS-Vortrag „Unterhaltsrecht im Pflegefall – Wer bezahlt den Heimplatz?“ am Montag, 23. Februar, 19 bis 20.30 Uhr, wird Referent Holger Kirchmann die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf den tatsächlich zu leistenden Unterhalt im Einzelnen besprechen.

Eine schriftliche Anmeldung zum Vortrag ist erforderlich. Weitere Informationen sind über die Homepage der Volkshochschule möglich. Telefonische Auskünfte erteilt die VHS unter 02102 550-4307 und -4308, E-Mail: vhs@ratingen.de.