Die Rheinbahn informiert ihre Kundinnen und Kunden. Foto: André Volkmann
Die Rheinbahn informiert ihre Kundinnen und Kunden. Foto: André Volkmann

Kreis Mettmann. Die Rheinbahn hält ihr ÖPNV-Angebot im Corona-Lockdown aufrecht. 

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder weitere Maßnahmen ab Mittwoch, 16. Dezember, angeordnet. Die Rheinbahn wird auch im Lockdown ihrem öffentlichen Auftrag nachkommen, um unter Hygiene- und Infektionsschutzstandards die Mobilität in der Region sicherzustellen.

Für Fahrgäste hat die Rheinbahn die folgenden Informationen zusammengestellt:

  • Die Rheinbahn fährt nach regulärem Fahrplan, damit all diejenigen, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, weiterhin gut zu ihren Zielen kommen. Über das Fahrplanangebot können die Fahrgäste sich in der Rheinbahn-App und hier informieren.
  • Der Ferienfahrplan gilt von Mittwoch, 23. Dezember 2020, bis Freitag, 8. Januar 2021 (Pressemeldung folgt am Mittwoch).
  • Bereits seit Freitag, 4. Dezember, hat die Rheinbahn das zusätzliche Angebot vorübergehend eingestellt, das ausschließlich auf den nächtlichen Freizeitverkehr ausgelegt ist (siehe Pressemeldung vom 30. November).
  • Durch das Nachrüsten aller Busse mit einer Trennscheibe können Kunden weiterhin direkt bei den Busfahrern Tickets kaufen.
  • Der am 14. Dezember wieder eingeführte kontrollierte Einstieg vorne beim Fahrer gilt weiterhin (siehe Pressemeldung vom 9. Dezember). So können die Fahrer beim Einstieg auch auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen achten.
  • Die fünf KundenCenter der Rheinbahn bleiben für die Fahrgäste geöffnet. Die Öffnungszeiten werden angepasst: Das Kunden-Center am Düsseldorfer Hauptbahnhof und an der Heinrich-Heine-Allee sind montags bis freitags von 8.30 bis 17 Uhr für die Kunden da. Die Kunden-Center in Hilden, Mettmann und Ratingen sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr geöffnet.
  • Abonnenten, die ihren Zeitfahrausweis während seiner Geltungsdauer aufgrund des Lockdowns nicht oder nur teilweise nutzen, wird das Beförderungsentgelt auf Antrag erstattet. Privat-Abonnenten der Rheinbahn wenden sich dazu bitte an das Abo-Center – entweder per Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0211 582 4900. Ihr Ticket wird dann digital gesperrt.
  • Bei den Monatskarten wird die zeitlichen Gültigkeit um drei Werktage ausgeweitet: Die Dezember-Wertmarke hat bis zum 5. Januar Gültigkeit, die Januar-Wertmarke gilt bereits ab dem 29. Dezember.
  • Die Trägerkarten vom „YoungTicketPLUS“ und vom Sozial-Ticket aus dem Monat Dezember sind auch im Januar gültig.
  • Kunden, die bereits ein Rheinbahn-Abo nutzen, können online ihr neues Abo abschließen oder bei Bedarf ihre Kundendaten verwalten und sich so den Gang ins Kunden-Center ersparen: www.rheinbahn.de/aboonline.
  • Bus- und Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten sicher. Damit das so bleibt, kommt dem Tragen von Schutzmasken in allen Bussen und Bahnen, an allen Haltestellen und U-Bahnhöfen, eine sehr entscheidende Bedeutung zu. Hier ist jeder einzelne Fahrgast gefragt, sich und andere aktiv zu schützen.

Der Kundendialog ist telefonisch unter 01806 50 40 30 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz / 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen) zu erreichen sowie per E-Mail an [email protected] oder über facebook.com/rheinbahn.