Düsseldorf. Um die Abrechnungen von Bürgertests gab es viele Diskussionen. Ab August gilt eine neue Voraussetzung: Praxen und beauftragte Teststellen müssen sich mit der Corona-Warn-App verknüpfen.
Auf die neue Voraussetzung weist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hin: Demnach könnten ab 1. August Praxen und beauftragte Teststellen Bürgertestungen auf das Coronavirus nur noch dann abrechnen, wenn sie an die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Institutes angeschlossen sind – und wenn sie Testergebnis sowie Testzertifikat an die App übermitteln könnten.
Für Bereitstellung, technische Anbindung und Nutzung der Corona-Warn-App sei die Kassenärztliche Vereinigung allerdings nicht zuständig, sondern T-Systems im Auftrag des Bundes.
Wer als Betreiber einer Teststation oder als Praxis ab August weiterhin Bürgertestungen anbieten will, müsse sich zunächst per E-Mail an registrierung.labore.pandemie-test@t-systems.com registrieren, so der Hinweis der KVNO. Nach Abschluss eines Nutzungsvertrags werde dann ein Account für die Praxis eingerichtet. Dieser werde benötigt, um auf das webbasierte Schnelltestportal zugreifen zu können.
Die Kassenärztliche Vereinigung weist zudem darauf hin, dass Betreiber sich rechtzeitig melden sollten: „Die Registrierung sollte spätestens bis 14. Juli erfolgen, damit Sie sicher zum 1. August das Portal nutzen und entsprechend Testergebnisse ab diesem Datum an die Corona-Warn-App übermitteln können“. Der 14. Juli sei jedoch keine Ausschlussfrist.
Eine spätere Registrierung könne allerdings dazu führen, dass die Einbindung der Praxis in die Warn-App nicht pünktlich zum 1. August garantiert werden könne, das hatte das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt. „In diesem Fall könnte die Praxis vorübergehend keine Bürgertestungen abrechnen – und zwar solange, bis sie an die CWA angeschlossen ist“, erinnert die KVNO.
Informationen zur Anbindung gibt es online unter www.coronawarn.app und dort unter dem Button „Schnelltestpartner werden“.