Ein Sozialgesetzbuch ist zu sehen. Foto: pixabay
Ein Sozialgesetzbuch ist zu sehen. Foto: pixabay

Velbert. Die Stadt Velbert sucht im Auftrag des Sozialgerichts Düsseldorf ehrenamtliche Richterinnen beziehungsweise ehrenamtliche Richter, die mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe behinderter Menschen vertraut sind. Das Ehrenamt beginnt am 1. Oktober 2023 und ist für fünf Jahre zu besetzen.

Für dieses Ehrenamt gelten folgende Voraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet sowie ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Zudem sollten sich nur Interessierte bewerben, die ausreichend Zeit für das Ehrenamt haben und den Ladungen vor Gericht auch Folge leisten können. Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht als ehrenamtliche Richterin beziehungsweise als ehrenamtlicher Richter kandidieren.

Eine Bezahlung für dieses Ehrenamt erfolgt nicht. Die engagierten Personen erhalten allerdings eine Entschädigung für den Verdienstausfall sowie eine Aufwandsentschädigung.

Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 21. April. Bewerbungen sind per E-Mail zu senden an [email protected] oder postalisch an die Stadt Velbert, Stabsstelle 01, Thomasstraße 1 in 42551 Velbert.

Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Angaben zur eigenen Person enthalten: Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, die Anschrift, Beruf und Arbeitgeber sowie eine dienstliche und eine private Telefonnummer. Weiterhin ist anzugeben, ob bereits eine frühere Ausübung des Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit erfolgt ist.

Nähere Informationen zu den Anforderungen und der Ausübung der Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin beziehungsweise als ehrenamtlicher Richter gibt es online unter www.justiz.nrw.de. Fragen zur Bewerbung beantwortet Heike Kreuzer auch telefonisch unter 02051 26-2516.