Kreis Mettmann. Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können ab sofort während der gesamten Öffnungszeiten des Impfzentrums mit dem Impfstoff von Biontech geimpft werden, da das NRW-Gesundheitsministerium eine entsprechende Regelung erlassen hat. Das teilt die Kreisverwaltung mit.
„Alle Ärzte im Impfzentrum führen die Aufklärung und Beratung durch“, so die Kreisverwaltung. Sofern der Wunsch bestehe, von einem Kinder- und Jugendmediziner beraten zu werden, gebe es derzeit mittwochs, freitags und sonntags von 14 bis 19 Uhr die Möglichkeit hierzu im Impfzentrum in Erkrath (Timocom Platz 1).
„Am Donnerstag, 19. August, ist von 14 bis 19 Uhr ebenfalls eine Kinderärztin anwesend“, so der Kreis Mettmann. Die Einwilligung eines Sorgeberechtigten sei für die Impfung ausreichend.
Vorab ist ein Einwilligungsbogen vom Robert Koch-Institut (www.rki.de) und die Bescheinigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (www.kreis-mettmann-corona.de) auszufüllen – nur „ein Sorgeberechtigter muss diese ausfüllen“. Es sei kein Termin erforderlich.
Je nach Personenaufkommen müssten sich Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgeberechtigten gegebenenfalls auf Wartezeiten einstellen. Um dies weitestgehend zu vermeiden, bittet der Kreis Mettmann den Personalausweis oder Reisepass sowie den Impfausweis und den Einwilligungsbogen bereit zu halten.