Kreis Mettmann: In Velbert sind Fälle der indischen Corona-Variante festgestellt worden. Bild: pixabay
Kreis Mettmann: In Velbert sind Fälle der indischen Corona-Variante festgestellt worden. Bild: pixabay

Kreis Mettmann. Im Kreis Mettmann ist die indische Mutation des Coronavirus aufgetreten. Darauf hatte die Kreisverwaltung am Montag hingewiesen.


In ihrem täglichen Update zur aktuellen Corona-Lage im Kreis Mettmann hatte die Kreisverwaltung darauf hingewiesen, dass mehrere Fälle der indischen Virusvariante in Velbert aufgetreten sind. Am Abend berichtete unter anderem der WDR darüber, dass im Velberter Stadtteil Birth zwei Hochhäuser unter Quarantäne gestellt worden seien.

Wöchentlich gibt das Robert-Koch-Institut einen Bericht heraus, in dem die Virusvarianten von SARS-CoV-2 in Deutschland thematisiert werden, zuletzt am 12. Mai. Darin enthalten ist auch die indische Corona-Variante (B.1.617), die erst seit dem 11. Mai von der Weltgesundheitsorganisation mit den Untervarianten B.1.617.1, B.1.617.2 und B.1.617.3 gezählt wird.

„Diese Variante wurde zuerst im indischen Bundesstaat Maharashtra gefunden und verbreitet sich dort stark“, heißt es in dem aktuellen RKI-Bericht. Die Variante B.1.617 zeichne sich durch Mutationen aus, die mit einer reduzierten Wirksamkeit der Immunantwort in Verbindung gebracht werden. Aber: Erste laborexperimentelle Daten deuten laut Robert-Koch-Institut darauf hin, dass die Impfstoffwirksamkeit „nicht substantiell beeinträchtigt“ ist.

In der 17. Kalenderwoche lag der Anteil der indischen Varianten in Deutschland bei zwei Prozent. Derzeit dominierend ist die britische Variante. Diese gilt als leichter von Mensch zu Mensch übertragbar und weist laut RKI eine höhere Reproduktionszahl auf, so dass ihre Ausbreitung schwerer einzudämmen sei. Es gebe Hinweise darauf, dass sie mit einer erhöhten Fallsterblichkeit in allen Altersgruppen einhergeht.

„Hinweise auf eine substantiell verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht“, teilt das RKI auch zu der britischen Variante mit.

Zu der indischen Variante informiert das Robert-Koch-Institut: „Es gibt epidemiologische Hinweise darauf, dass die Untervariante B.1.617.2 eine erhöhte Übertragbarkeit aufweist, die zumindest der Übertragbarkeit von B.1.1.7 gleichkommt.“

Das Robert-Koch-Institut verwies bereits nach Auftreten der britischen Coronavirus-Variante auf die Relevanz der Einhaltung der sogenannten AHA-Regeln: Abstand halten, Hygiene und Alltagsmaske (inzwischen angepasste Masken-Regelungen), ergänzend dazu sollten Räume gelüftet werden.